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Registriert seit: 09/2003
Ort:
Rüsselsheim
Baureihe:
C1 bis C6
Baujahr,Farbe:
08 Z06, 04 CE, 92 ZR-1,
Baureihe (2):
81, 79, 78 PC,
Baujahr,Farbe (2):
86 Artz Cordett, 71 LT1 Conv.
Kennzeichen (2):
63 Split Wind., 60
Corvette-Generationen:
- C1 (1953-1962)
- C2 (1963-1967)
- C3 (1968-1982)
- C4 (1984-1996)
- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
Hallo Rainer,
ist hier auch schon bestätigt worden.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Registriert seit: 07/2003
Ort:
MOS
Baureihe:
C7 Z06 Coupe
Baujahr,Farbe:
2016 yellow
Kennzeichen:
MOS
Baureihe (2):
2003 yellow
Baujahr,Farbe (2):
C5 Cabrio Automatik
Corvette-Generationen:
Würde mir auch am besten gefallen, aber bei der deutschen Bürokratie kann ich mir das nicht vorstellen.
mfg
Karlheinz
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Themen: 142
Registriert seit: 03/2002
Ort: Forchheim/O-Franken
Baureihe: C4
Baujahr,Farbe: 1989 weiß
Baureihe (2): 1999 rot
Baujahr,Farbe (2): C5
Baureihe (3) : 2008 weiß
Baujahr,Farbe (3) : C6
Hallo,
ich komme gerade aus A zurück mit der C5.Dort ist die Nebellampe als Tagfahrlicht erlaubt wie mir mehrere Polizisten in Polizeikontrollen bestätigt haben.
In Italien ist die Nebellampe zwar nicht erlaubt aber das interessiert keinen an der C5.DieCarabinieri interessiert nur der V8 und nicht das Tagfahrlicht.
In D wird wohl die gleiche Lösung kommen wie in A - Nebellicht als Tagfahrlicht erlaubt also kein Grund etwas zu überstürzen.
Mit erleuchteten Grüßen
Helmut
Mit corvettefreundlichen Grüßen
HK-Vette ( Helmut )