22.06.2020, 17:47
Hallo Bernd,
die Eintragung bei Dir macht dann SInn, wenn hinter dem Standgeräusch kein "P" steht -- dann nämlich müssen bei einer Messung 26db dazu gezählt werden, das wären dann 101dB Standgeräusch bei der Messung durch die Polizei. Die 81dB Fahrgeräusch sind normal, auch wenn der gesetztliche Rahmen nicht voll ausgeschöpft ist (erlaubt wären 84dB).
Zum Vergleich: In dem Datenblatt vom TÜV Süd (128€) ist meine 71er LT-1 mit 78E Fahrgeräusch und 94P Standgeräusch angegeben, d.h. bei mir werden nur 5dB dazugezählt, was dann 99dB bei der Messung ergibt. Wobei das Datenblatt auch ein/zwei offensichtliche Fehler enthält.
Das der TÜV hilflos ist glaube ich eher nicht ... nur hat keiner Lust auf eine Geräuschmessung, weil sie so aufwändig ist. Die Gesetzeslage ist klar -- jede Auspuffanlage ohne Zulassung oder Datenblatt ist dann eintragungsfähig, wenn das Fahrgeräusch 84dB nicht übersteigt. Allerdings ist die Messung so teuer, dass sich der Aufwand in der Regel nicht lohnt. Nach der Messung des Fahrgeräusches wird dann das Standgeräusch als Vergleichswert für die Polizei gemessen, einen Höchstwert gibt es dort nicht.
Wenn also die Prüfer nicht an die Lautstärkewerte wollen, hat das einen einfachen Grund: die Messung des Fahrgeräusches ist zu aufwendig und wenn sich am Fahrgeräusch nichts geändert hat, müsste ja auch das Standgeräusch gleich bleiben. Warum also etwas davon anfassen und sich die Finger verbrennen? Bei den meisten Prüforganisationen sind Briefkopien mit entsprechenden Eintragungen inzwischen irrelevant -- schließlich würde das Unternehmen für eine (nicht fälschungssichere) Kopie einer Eintragung eines anderen Prüfers oder Organisation haften.
Aus Deiner Frage wird nicht ganz klar, wozu Du die Werte brauchst. Bei einer (nicht baugleichen) Zubehörauspuffanlage ohne Daten, muss der Prüfer ein Geräuschgutachten machen ... für alles was original ist, zählt das "qualitätsgesicherte" Datenblatt vom TÜV.
Grüße,
Ralf
die Eintragung bei Dir macht dann SInn, wenn hinter dem Standgeräusch kein "P" steht -- dann nämlich müssen bei einer Messung 26db dazu gezählt werden, das wären dann 101dB Standgeräusch bei der Messung durch die Polizei. Die 81dB Fahrgeräusch sind normal, auch wenn der gesetztliche Rahmen nicht voll ausgeschöpft ist (erlaubt wären 84dB).
Zum Vergleich: In dem Datenblatt vom TÜV Süd (128€) ist meine 71er LT-1 mit 78E Fahrgeräusch und 94P Standgeräusch angegeben, d.h. bei mir werden nur 5dB dazugezählt, was dann 99dB bei der Messung ergibt. Wobei das Datenblatt auch ein/zwei offensichtliche Fehler enthält.
Das der TÜV hilflos ist glaube ich eher nicht ... nur hat keiner Lust auf eine Geräuschmessung, weil sie so aufwändig ist. Die Gesetzeslage ist klar -- jede Auspuffanlage ohne Zulassung oder Datenblatt ist dann eintragungsfähig, wenn das Fahrgeräusch 84dB nicht übersteigt. Allerdings ist die Messung so teuer, dass sich der Aufwand in der Regel nicht lohnt. Nach der Messung des Fahrgeräusches wird dann das Standgeräusch als Vergleichswert für die Polizei gemessen, einen Höchstwert gibt es dort nicht.
Wenn also die Prüfer nicht an die Lautstärkewerte wollen, hat das einen einfachen Grund: die Messung des Fahrgeräusches ist zu aufwendig und wenn sich am Fahrgeräusch nichts geändert hat, müsste ja auch das Standgeräusch gleich bleiben. Warum also etwas davon anfassen und sich die Finger verbrennen? Bei den meisten Prüforganisationen sind Briefkopien mit entsprechenden Eintragungen inzwischen irrelevant -- schließlich würde das Unternehmen für eine (nicht fälschungssichere) Kopie einer Eintragung eines anderen Prüfers oder Organisation haften.
Aus Deiner Frage wird nicht ganz klar, wozu Du die Werte brauchst. Bei einer (nicht baugleichen) Zubehörauspuffanlage ohne Daten, muss der Prüfer ein Geräuschgutachten machen ... für alles was original ist, zählt das "qualitätsgesicherte" Datenblatt vom TÜV.
Grüße,
Ralf