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Was hast du denn fuer eine geile Werkstadt?
Horst.
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Zitat:Original von Rocky00748
Was hast du denn fuer eine geile Werkstadt?
Horst.
Das habe ich mich auch schon gefragt,die haben das Fahrwerk sogar selbst eingebaut,mir hat aber niemand gesagt das deshalb die Garantie erlöschen könnte,was ich ja auch nicht glauben kann.
Gruß Karl-Heinz
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Zitat:Original von KHH
Zitat:Original von Rocky00748
Was hast du denn fuer eine geile Werkstadt?
Horst.
Das habe ich mich auch schon gefragt,die haben das Fahrwerk sogar selbst eingebaut,mir hat aber niemand gesagt das deshalb die Garantie erlöschen könnte,was ich ja auch nicht glauben kann.
ha, geil.... ich schmeiß mich grad weg - Sorry, aber das ist wirklich der Oberhammer. Hoffe dennoch für dich das alles gut ausgeht - VG
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Zitat:Original von KHH
Zitat:Original von Rocky00748
Was hast du denn fuer eine geile Werkstadt?
Horst.
Das habe ich mich auch schon gefragt,die haben das Fahrwerk sogar selbst eingebaut
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Schau mal in Deinen Garantievertrag. Die haben sich einige male geändert. Es kommt schlicht darauf an, was da drin steht.
Wenn da drin steht, dass die Garantie bei jeglichen Umbauten erlischt und es eben nicht auf eine Kausalität des Umbaus für den Schaden ankommt, dann gibt es keinen Garantieanspruch.
Steht jedoch in den Bedingungen, dass bei Umbauten eine Kausalität zwischen Umbau und Schaden vorhanden sein muss, liegt die Beiweislast bei denen.
Bei mir steht allerdings drin, dass bei Betrieb bei Wettbewerbsveranstaltungen und auf Rennstrecken die Garantie erlischt...
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Hallo Karl-Heinz,
wenn die Garantie nicht greifen sollte, hast Du immer noch den Gewährleistungsanspruch gegenüber Deinem Händler (ich gehe davon aus, dass die Dir auch das Auto verkauft haben).
Wenn das durch das andere Fahrwerk bedingt sein soll, umso besser, dann haben sie Dir sogar das Argument geliefert, sie hierfür in Gewährleistung zu nehmen.
Wenn die die Alternative haben, selbst zu zahlen oder den General für die Garantie in Anspruch zu nehmen, was glaubst Du, was die dann machen werden?
Gruß
JR
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Das Fahrwerk sehe ich nicht als Knackpunkt, da bin ich voll bei JR. Das gilt vor allem, wenn sich Kühlwasser- und Öltemperatur immer im normalem Bereich bewegt haben.
Nicht so eindeutig ist das mit der Auspuffanlage. Da kommt es auch darauf an, wer die eingebaut hat. Wenn jetzt angenommen durch den niedrigeren Abgasgegendruck Dein Motor magerer gelaufen ist, und beispielsweise ein Auslaßventil angesengt wurde, kann es durchaus sein, dass GM die Garantieleistung ablehnt. Die Sache müsste dann wirklich genauer untersucht werden.
Pass auf, dass hier keine Beweise beseitigt werden!
Gruß
Ralf
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Zitat:Original von Ralf. P.
Das Fahrwerk sehe ich nicht als Knackpunkt, da bin ich voll bei JR. Das gilt vor allem, wenn sich Kühlwasser- und Öltemperatur immer im normalem Bereich bewegt haben.
Nicht so eindeutig ist das mit der Auspuffanlage. Da kommt es auch darauf an, wer die eingebaut hat. Wenn jetzt angenommen durch den niedrigeren Abgasgegendruck Dein Motor magerer gelaufen ist, und beispielsweise ein Auslaßventil angesengt wurde, kann es durchaus sein, dass GM die Garantieleistung ablehnt. Die Sache müsste dann wirklich genauer untersucht werden.
Pass auf, dass hier keine Beweise beseitigt werden!
Gruß
Es ist ja schön, wenn Du das so siehst, aber bitte schaut in Euere Garantiebed.! Nur das ist bindend. Es gab bei GM durchaus Zeiten, da wurde die Garantie bei jeder Änderung ausgeschlossen, auch wenn diese nicht kausal für den Schaden geworden ist.
JR's Ansatz ist sicherlich der Beste. Allerdings, sollte es hart auf hart kommen: Der Wagen ist älter als sechs Monate. Mithin liegt beim Threadersteller die Beweislast, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlag / angelegt war. Ein Sachverständiger müsste also erkennen, dass der Mangel zweifelsfrei schon da war und keinesfalls durch andere Umstände entstanden sein könnte. So weit lehnt sich kaum ein Sachverständiger aus dem Fenster...
Versuchen kann man es, und sollte man es auch. Auf wenn es hart auf hart kommt...
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Die Praxis sieht leider nicht so günstig für Dich aus. Wird die Kostenübernahme innerhalb der Garantie
abgelehnt, aus welchen Gründen auch immer, dann wird Dir die Werkstatt nach der Rep. die Rechnung
präsentieren. Und wenn Du die nicht zahlst, dann gibt die Werkstatt auch nicht das Auto raus. Also bist
Du gezwungen, erst mal zu zahlen, anschliessend kannst Du dann rechtliche Schritte einleiten. Daß das
sich über Monate hinzieht ist klar, und wie dann entschieden wird, steht in den Sternen. Wünsch Dir
viel Glück, daß Du glimpflich davon kommst,
Gruss RainerR
RaRo
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Wenn GM das ablehnt und du willst gegen die Klagen,
dann mußt du wohl ganz frisch sein, sonst sieht das wohl
schlecht aus. Ich denke mal Zahlen und lächeln dabei.
HORST.
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