22.03.2008, 15:27
Na dann sind wir uns ja weningsten in einem Punkt einig.
Schadensregulierung
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22.03.2008, 15:27
Na dann sind wir uns ja weningsten in einem Punkt einig.
22.03.2008, 20:31
Ruby, jetzt hast Du wenigstens mal zugegeben, dass Du Unsinn schreibst.
Jürgen, wünsche Dir weiterhin viel Erfolg bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche. Gruß JR Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
23.03.2008, 02:08
Zitat:mal ganz davon abgesehen, daß sie inhaltlich für mich auch nicht nachvollziehbar ist Kopfschütteln Antwort Zitat:Na dann sind wir uns ja weningsten in einem Punkt einig. Zitat:Original von JR Nun nicht nur ich gelle JR ? Ostergrüße auch an Dich
23.03.2008, 02:17
Du hast - im Gegensatz zu Jürgen - mein Posting offensichtlcih nicht verstanden, darum nochmals Klartext:
Dein Beitrag lag nicht nur neben der Sache, er war auch inhaltlich völliger Unsinn. Sorry, aber sonst verstehst Du es wohl nicht. Gruß Edgar
23.03.2008, 02:35
Hast ja Recht. Normale Bürger verstehen diese Art von Rechtssprechung
eben nicht. Nach emnit gerade mal 87 % , der Rest ist wohl von Fach. Darüber scheinen Juristen sich in ihrer Welt immer noch nicht im klarem zu sein. Und nur, weil das Gesetz ist, heißt das noch lange nicht, dass es richtig ist, geschweige die Mehrheit des Volkes unterstützt das. Was Systemkritiker zu der Aussage animierte, Urteile dürften in Deutschland nicht mehr im „Nahmen des Volkes“ erteilt werden, weil sie weitestgehend vom Volk abgelehnt werden. Aber so viel Menschlichkeit fällt einigen Juristen leider zu schwer. Also BTT
23.03.2008, 02:42
Was hat meine Erklärung zum Wiederbeschaffungswert mit nicht verständlicher Rechtsprechung zu tun ?
Was kann Lieschen Müller dabei nicht verstehen ? Was verstehen 87 % nicht ? Seit wann gibt es 13 % Juristen in der Bevölkerung ? Welche Systemkritiker meinst Du ? Weshalb verstehst nur Du die Praxis der Schadenregulierung nicht ? Eine anständige Antwort würde mir reichen. Gruß Edgar
27.05.2008, 19:59
Hallo zusammen,
heute ist die Klageerwiderung des gegn. Anwalts eingegangen. Wir haben nun zu beweisen, daß die im Internet angebotenen C4en für ca. 7000,-- nicht so beschaffen sind, wie meine und daß meine C4 sehr wohl einen Wert von ca. 15 K hat. Letzteres kann ich relativ gut durch Belege und Bilder nachweisen. Was ich nun brauche sind "echte" Angebote für "verbrauchte" (um 7-8 K €) und solche von absoluten Top-Fahrzeugen für über 13000,--. (mit Bildern wenns geht)!! Bitte an [email protected] schicken. Vielen Dank schon im Voraus!!!!!! Jürgen
28.05.2008, 18:06
Hallo,
wer hat denn in letzter Zeit eine C4 gekauft oder verkauft??? Bitte schickt mir ein paar "Angebote", die ich ggfs. an meinen Anwahl weiterreichen kann. Danke. Jürgen
28.05.2008, 18:18
Hi Jürgen,
vielleicht reicht es deinem Anwalt ja auch, ihm entsprechende Angebote aus z.B. http://www.mobile.de vorzulegen?! Nur so ein Gedanke... Hier mal die Treffer im unteren Preissegment:https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/searc...doorCount= und hier im oberen: https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/searc...doorCount= Gruß Rico
No one here gets out alive ... J.D.M.
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