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Zoll und Einfuhrsteuer beim Import aus der USA
#41
Hier die Antwort auf meine Anfrage Oktober 2005 beim Zoll bzgl. Import über EU-Drittland:

die Einfuhrzölle für die Wareneinfuhr in die Europäische Union -EU- sind davon
abhängig, welcher Warennummer des internationalen
"Harmonisierten Systems" - HS- Code- ein Produkt zugeordnet wird.
Pkw´s (z.B. 8703 2490 000) unterliegen einem Drittlandszollsatz in Höhe von
10 %.
Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EU wird bei der Einfuhrzollabfertigung in
Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 16 % erhoben.

Dann gibt es noch die Zolltarifnummer 9705 0000 903.
Hierher gehören auch Kraftfahrzeuge als Sammlungsstücke von geschichtlichem
Wert, wenn sie den Kriterien des EuGH-Urteils in der Rechtssache 200/84
entsprechen.
Im Hinblick darauf, daß es sich bei einem Kraftfahrzeug grundsätzlich um einen
relativ kurzlebigen Gebrauchsgegenstand handelt, der der ständig
fortschreitenden technischen Entwicklung unterliegt, können - soweit nicht
offensichtlich Tatsachen dagegen sprechen - die Voraussetzungen des genannten
Urteils als gegeben unterstellt werden für:

Kraftfahrzeuge in ihrem Originalzustand - ohne wesentliche Änderungen des
Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystems, des Motors usw.-, die 30 Jahre
oder älter sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.

Alle Kraftfahrzeuge, die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden, auch in nicht
fahrbereitem Zustand.

Die Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt Berlin (Herr Städler, Tel.: 030 -
4243 6641) erteilt dazu die entsprechenden Auskünfte.

Falls eine Anerkennung dieser Zolltarifnummer durch die abfertigende Zollstelle
erfolgt, wäre der Drittlandszollsatz "frei". Der Einfuhrumsatzsteuersatz würde
7 % betragen.

Berechnungsgrundlage ist für
-den Zoll : der Warenwert lt. Rechnung inklusive aller Kosten bis zur EU-Grenze
(= Zollwert) ;
-die EUSt: die Summe aus Zollwert, evt. Transportkosten innerhalb der EU und zu
zahlenden Zollbeträgen.

Bei der Ankunft der Sendung an der Grenze der EU wird diese bei der dortigen
Zollstelle erfaßt. Aus dieser zollrechtlichen Erfassung ergibt sich die
Verpflichtung, die Warensendung (bei Ankunft im Seeverkehr innerhalb von 45
Tagen, sonst 20 Tage) einer zollrechtlichen Bestimmung wie z.B.
der „Überführung in den zoll-und steuerrechtlich freien Verkehr“ anzumelden.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel schriftlich (ab 1000.-EUR) auf Teilsatz 0737
des Einheitspapiers.
Der Zollanmeldung sind Rechnung, die Frachtunterlagen sowie auf Verlangen der
Zollstelle weitere Unterlagen beizufügen.
Vordrucke sind im örtlichen Formularhandel, bei der Industrie- und
Handelskammer oder als Einzelstück bei der Zollstelle erhältlich.

Nach erfolgter zollamtlicher Abfertigung des PKW´s stellt die Zollstelle eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung
legen Sie dann bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle vor.

Für die Erledigung der Einfuhrformalitäten ist grundsätzlich der Einführer in
der EU verantwortlich. Er kann sich dabei durch eine Spedition vertreten
lassen. EU-ansässige Speditionen bieten die Übernahme der Zollformalitäten als
Dienstleistung an und verfügen üblicherweise über sogenannte
Zollaufschubkonten, sodaß die Einfuhrabgaben nicht sofort in bar entrichtet
werden müssen.

Hinweis:
Falls das Fahrzeug in den Niederlanden versteuert wird, befindet es sich im
freien Verkehr der EU und kann ohne weitere Zollkosten nach Deutschland oder in
jedes andere EU-Land überführt werden.

Bei der Zulassungsstelle sind dann anstelle der Unbedenklichkeitsbescheinigung
die niederländischen Verzollungsunterlagen vorzulegen.



Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt
werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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#42
DEr Chevy (Frank) hat seinen Mustang über Rotterdam geholt und das hat gefunzt, vielleicht sagt er mal was dazu


FRaaaaaaaaaaaaaaaaaannnnnnnnnnnnnnkkkkkkkkkkkk


Gruß Carsten
Einmal Hölle und zurück...............
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#43
Hallo Noplan Hallo-gruen

das ist doch mal eine sachliche Beantwortung der aufgeworfenen Fragen. Respekt

Beim aufmerksamen Lesen des Threads hatte ich zeitweise den Eindruck, daß kein Interesse mehr an der eigentlichen Rechtslage bestand und der Thread lediglich der Mitteilung diente, daß Hucky ein Fahrzeug aus den USA zu kaufen gedenkt; wie sonst soll das verbale Niedermachen des >Filmauto< zu verstehen sein.

Noplans Beitrag bestätigt explizit das, was Filmauto dargelegt hat. Jetzt wissen wir, daß man mit cleverer Spedition Kosten sparen kann. Knutsch

6TVette Patriot
6TVette Patriot

[Bild: signatur_6Tvette.jpg]
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#44
@6TVette


Hallo ,

jetzt weiß ich auch endlich , nach Studium der ausführlichen Infos von

"Noplan" , das es über Holland billiger geht und nicht illegal ist.

Leider habe ich noch keine Antwort von der Fa. LPL in Bremerhaven

bekommen , die ja verspricht " verbilligte Einfuhr für Oldtimer auch in Deutschland".

Mir ging es ja letztendlich nur für diese spezielle Frage eine Antwort zu finden!

Ich danke Allen die an der Beantwortung geholfen haben!

Jetzt kann ich mich beruhigt in den USA um mein neues/altes Auto kümmern.



Gruß Hucky2 Hallo-gruen
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#45
Hallo zusammen,

ja ...ich habe meinen mustang über Rotterdam eingeführt.
Habe auch nur 6% Einfuhrsteuer bezahlt.
Das Fahrzeug ist allerdings noch nicht angemeldet,aber die Herren bei der zulassung
meinten ,wenn ich zollpapiere habe ist das so in ordnung.

mal sehen .....!?!?!?
Jeden 1. Sonntag im Monat im Daisys Diner / Oyten ab 15.00Uhr

http://www.uscarfreundebremen.de
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#46
Wenn man das jetzt konsequent weiterdenkt:

Bei Einfuhren aus der Schweiz müsste das dann doch genauso gehen, dass man die Autos über Holland in die EU einführt, oder?

Wenn das so sein sollte, wäre doch der Import von C1 bis C3s aus dem Alpenländle schlagartig interessant.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#47
Hallo Jürgen,

da hat Ö-reich ein abkommen mit der Schweiz,
was glaubst Du woher in den letzten Monaten die US Cars aus Ö-reich herkommen,
nicht aus den USA ! Kopfschütteln

cu Volker Yeeah!
Alles hat seine Zeit. 
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#48
Wie schauen da die Regelungen aus?

Wenn es mal in Österreich ist, ist es ja auch gut.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#49
dschei arr, denk nicht mal dran, warum es in schluchtiland geht...
ich denk nur an den thread von vor ein paar tagen, wo es um die gti-fraktion und das debakel um die tieferlegung ging...
[Bild: ycv.gif] [Bild: gh.gif]
*Stoppt Tierversuche! Nehmt G**f-Fahrer*
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#50
Hallo Jürgen,
hier mal ein Auszug aus dem www !

Das EU-Freihandelsabkommen mit den EFTA-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island bewirkt Zollfreiheit. Wenn Kraftfahrzeuge ihren Ursprung in der EU oder einen der angeführten Länder haben, sind sie auf Basis dieser Abkommen zollfrei. Der Nachweis wird geführt mit der Warenverkehrsbescheinigung EUR1 bzw. bei Warenwerten bis derzeit EUR 6.000,- (aktuelle Information beim Zollamt einholen) mit der Ursprungserklärung auf der Rechnung, dem Kaufvertrag usw.
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR1 wird durch die Zollbehörde des Ausfuhrstaates bestätigt.
Die Ausstellung der Ursprungserklärung liegt in der Eigenverantwortung des Exporteurs.

Ursprungserklärung bzw. Warenverkehrsbescheinigung sind lediglich Bedingung für die Anwendung des begünstigten Zollsatzes 0 % jedoch für den Import kein grundsätzliches Erfordernis, d.h., der Import findet bei Nichtvorliegen der Ursprungserklärung bzw. Warenverkehrsbescheinigung eben unter Anwendung des Regelzollsatzes (derzeit 10 %) statt. Dieser Zollbetrag kann innerhalb von 3 Jahren nach Mitteilung desselben unter Vorlage der o.a. Unterlagen über Antrag erstattet werden.

Kraftfahrzeuge, die als Übersiedlungsgut nach Österreich eingebracht werden, können zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei gestellt werden.

Informationen zu "Übersiedlungsgut" https://www.bmf.gv.at/zollreis/reise/ueb..._start.htm


cu Volker Yeeah!
Alles hat seine Zeit. 
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