@all
Hallo Corvettenfreunde mit importierten Fahrzeugen aus der USA
Frage : Stimmt es , das man für Oldtimer/Klassiker die ein Mindestalter von 30 Jahren
haben , 0 % Zoll und nur 5 % Einfuhrsteuer bezahlen muß?
Wer weiß näheres dazu oder hat Erfahrung dazu?
Gruß Hucky2
Beiträge: 12.584
Themen: 291
Registriert seit: 03/2002
Ort: Eifelbursche aus Breinig
Baureihe: C5 Z06
Baujahr,Farbe: 2003; weiß
Kennzeichen: AC-ZO 6660
Baureihe (2): Porsche 928 GTS
Baujahr,Farbe (2): 1995 Polarsilber
Kennzeichen (2): AC-WM 928
Baureihe (3) : Vito 3,0 Diesel
Baujahr,Farbe (3) : 2012 graumet
Kennzeichen (3) : AC-ZO 600
Corvette-Generationen:
Zoll vielleicht nicht ,aber Einfuhrumsatzsteuer garantiert!!
@Molle
Werner ,
bei der Jülicher Veranstaltung hat die Importfirma für Fahrzeuge , Fa. LPL Lehnkering
Projekts & Logistics in Bremerhaven , eine schriftl. Info verteilt , wo genau dies behauptet
wird! 0 % Zoll und nur 5 % Einfuhrsteuer
bei Einfuhr von mindestens 30 Jahren alten Fahrzeugen!
Gibt es denn noch einen Unterschied zu Einfuhrsteuer und Einfuhrumsatzsteuer?
Gruß Peter
Beiträge: 5.349
Themen: 247
Registriert seit: 11/2003
Ort: Kamener + ®
Baureihe: C2,C3,C4,C5,C6
Corvette-Generationen:
- C2 (1963-1967)
- C3 (1968-1982)
- C4 (1984-1996)
- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
Hallo Peter,
die Firma hat Dir scheinbar nicht alles erklärt, was die machen ist ganz einfach,
die holen das Fahrzeug über einen Händler in Rotterdam, dort ist das mit der besagten Steuer so geregelt.
Anschließend wird das fFahrzeug nach D geholt, innerhalb der EU keine Abgaben, schlau was !
cu Volker
Alles hat seine Zeit.
Beiträge: 640
Themen: 26
Registriert seit: 06/2002
Ort: Ostfriesland
Baureihe: Automobil
Baujahr,Farbe: Motorisiert
Moin!
Theoretisch haben die recht, aber schau auf zoll.de, da ist die Musterklage eines 300SL Gullwing-Besitzers aufgezeigt,sein Wagen wurde NICHT als automobiles Kulturgut anerkannt.
Somit 19% MwSt (Ein Oldtimer ist, finanztechnisch gesehen, kein Grundnahrungsmittel)
und, mit Glück, 5% ohne Glück 10% Zoll
Wenn jemand anders weniger bezahlt hat, ok. Wenn jemand seine Kiste geschmuggelt oder mit geringerer Wertangabe durchbekommen hat, na gut.
Aber verlässlich ist das nicht bzw. nicht einklagbar.
Was den Hollandweg angeht: Das gilt für Niederländer.... nach Angabe beim Zoll gilt die Drittlandregelung nicht über den EU-Weg, der Zoll muss, wenn jemand bei der Zulassungsstelle dem Finanzamt ein Tip gibt, nachgezahlt werden.
Gruß daheim
der Cowboy
When I´m right, no one remember
When I´m wrong, no one forget.............
@Cowboy
Hallo ,
das hört sich schon anders an und so wußte ich es auch bisher. Aber wer legt fest , was
Kulturgut oder Klassiker ist? Wo hab ich denn nun rechtssicherheit?
Die Neider werden mit der Anzahl der Fahrzeuge auch mehr , da muß man schon aufpassen!
Ist der Hollandweg denn nicht der sichere Weg bei der Oldtimereinfuhr?
Gruß Hucky2
Beiträge: 26.910
Themen: 548
Registriert seit: 03/2003
Ort: .
Baureihe: Keine einzige.
Baujahr,Farbe: Wie peinlich!
Das Thema hatten wir doch schon mehrmals. Im letzten Thread wollte JR einen ihm bekannten TR6 Fahrer interviewen, der das augenscheinlich schon gemacht hat. Wahrscheinlich gab es noch keine Gelegenheit.
Die ganze Sache hat mit historischem Kulturgut gar nichts zu tun! Die Steuerfreiheit zu historischem Kulturgut bezieht sich auf Einfuhren von KFZ nach Deutschland aus Drittländern und die damit eventuell zusammen hängende Zollfreiheit. Der letzte Wagen, der so einen Status erlangt hat, war m. W. der zweitletzte Rumpler Tropfenwagen, der aus USA kam und nun im Technikmuseum in Berlin steht.
Wir reden hier von Steuer- und Zollfreiheit (bzw. reduzierte Zollsätze), die bei der Einfuhr in Holland anfallen.
EU hin und her, wenn der deutsche Fiskus Geld wittert, wird er versuchen, das auch mit Biegen und Brechen zu bekommen. Der einzigeWeg ist dann die Klage. Hucky II gegen Bundesrepublik Deutschland.
Sicher wird das schon mal jemand hinbekommen haben, den holländischen Weg zu gehen. Nur habe ich noch nie einen Menschen zu dem Thema interviewen können. Ist so wie bei Fernsehredakteuren. Die kennen 400 verschiedene Liebesstellungen, haben aber keine Freundin.
Alle machen mit, aber keiner weiß Bescheid.
Keine Unkenrufe: Das kann gut gehen (nur bei wem?), oder auch nicht. Eines weiß ich mit Sicherheit: Wenn das Finanzamt oder der Zoll was will, haben die mehr Rechte als alle anderen zusammen. Ist bekannt, dass die nicht mal einen Hausdurchsuchungsbefehl brauchen?
Beiträge: 12.584
Themen: 291
Registriert seit: 03/2002
Ort: Eifelbursche aus Breinig
Baureihe: C5 Z06
Baujahr,Farbe: 2003; weiß
Kennzeichen: AC-ZO 6660
Baureihe (2): Porsche 928 GTS
Baujahr,Farbe (2): 1995 Polarsilber
Kennzeichen (2): AC-WM 928
Baureihe (3) : Vito 3,0 Diesel
Baujahr,Farbe (3) : 2012 graumet
Kennzeichen (3) : AC-ZO 600
Corvette-Generationen:
dazu kommt natürlich ,das eine holländische Unbedenklichkeitsbescheinigung in D nicht viel wert ist,da beim FA alle Glocken läuten,wenn der Wagen nicht auf eine holländische Privatperson verzollt wurde.
Wenn eine Spedition die Verzollung in Holland vornimmt ,sollte alles sich nach deutschem Recht drehen.
EU ist noch lange nicht EU!!!!!!!
Gruß Molle
Werner
@Frank The Judge
Frank ,
danke für die Info , ich kenn nämlich auch Keinen der den Hollandweg bestritten hat....
aber wäre ja eine Möglichkeit gewesen , wenn auch sehr unsicher.
Resume , es bleibt also alles so wie es ist und war!
Ich versuche mal am Montag bei der Firma einen Mustervertrag etc. anzufordern.
Bin mal gespannt wie Gummiartig der formuliert ist , um den Rücken frei zu haben , wenn
es nicht klappt mit der verbilligten Einfuhr.
Gruß Peter
PS: Hucky 2 , der überhaupt keine Lust hat auf eine Klage gegen die BRD/OFD
Beiträge: 5.349
Themen: 247
Registriert seit: 11/2003
Ort: Kamener + ®
Baureihe: C2,C3,C4,C5,C6
Corvette-Generationen:
- C2 (1963-1967)
- C3 (1968-1982)
- C4 (1984-1996)
- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
@ Hucky2
Halt mich mal auf den laufenden,
cu Volker
Alles hat seine Zeit.
|