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Wie Jochen bereits schrieb, sind die Distanzscheiben aber eingetragen. Ein Gutachten wird ja mitgeliefert. Passen tut es trotzdem nicht, weder bei der C5 noch bei der C6.
Die BE erlischt durch diesen Umbau, selbst wenn er nicht eingetragen ist, keinesfalls, denn dafür ist die Grundlage gemäß StVZO nicht gegeben.
Ich sehe weder eine Änderung der Fahrzeugart, noch eine Änderung des Emissionsverhaltes (Geräusch / Abgas), noch sehe ich eine direkte Gefährdung des Straßenverkehrs. Nur dies kann zum ERlöschen der BE führen.
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Schade, dass ich bei meiner gerissenen Distanzscheibe auf der 01er C5 kein Bild gemacht habe.
Gruß
JR
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Warum ist die Scheibe kaputt gegangen?
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Zitat:Original von J.M.G.
Ich sehe weder ... noch sehe ich eine direkte Gefährdung des Straßenverkehrs. Nur dies kann zum ERlöschen der BE führen.
Da liegst Du leider falsch. Es kommt nicht darauf an wie DU das siehst.
Aber Spaß beiseite. Wie schon geschrieben, war das nur kurz (ca. 1 Jahr) so, bis sich der Gesetzgeber dahin genauer ausgedrückt hat, das bei Änderungen am Fahrzeug zunächst IMMER erst mal von einer Gefährdung auszugehen ist, die u.a. durch gültige Teilegutachten, ABE etc. widerlegt werden kann.
Das mach auch Sinn sonst könnte ja jeder umbauen und zum Beispiel bei einer Fahrzeugkontrolle sich hinstellen und sagen: Beweist mir doch erst mal dass mein Umbau gefährlich ist...
Die Beweislast wurde auf diesem Weg umgekehrt.
Glaube es mir
Gruß
68er
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Das heißt mit anderen Worten: Kleinste Unregelmäßigkeit = BE erloschen = Weiterfahrt untersagt = kein Versicherungsschutz? Da würde ich gerne mal ein paar Urteile zu sehen.
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Hallo J.M.G.
Im Grunde ja,
aber es wird zum Glück nicht so heiß gegessen wie gekocht. Die Weitsichtigkeit der Ordnungshüter etc. ist gefragt und wird ja im Regelfall auch gehandhabt. Manche Änderungen sind ja auch offensichtlich sofort als nicht gefährlich erkennbar. Für den Betroffenen gibt es zudem ein paar Lücken, wie zum Beispiel zu behaupten man sei gerade auf dem Weg zum TÜV.
Das mit der Beweislastumkehr ist irgendwie auch logisch. Alles andere gäbe endlose Diskussionen bis hin zu Gerichtsurteilen nach denen Du fragst. Diese Urteilsflut konnte man sich aber ersparen, aufgrund einer jetzt eindeutigen Rechtslage.
Wie man am Beispiel der gebrochenen Spurverbreiterung von JR sieht gehen von Spurplatten manchmal doch größere Gefahren aus, als nur ein Schleifen der Reifen am Kotflügel...
Manche Leute sind auch gar nicht in der Lage zu beurteilen was gesund ist und was nicht. Ich hab' da schon die tollsten Sachen gesehen und die Leute fanden das bis dato oft ok.
Gute Nacht
68er
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Ich habe den aktuellen Verordnungstext inkl. Kommentare vor mir liegen.
Auch erschließt sich mir nicht ganz, welcher Polizist in diesem Staat einen Autofahrer ein Fahrzeug ohne BE weiterfahren läßt, d.h. die Weiterfahrt nicht untersagt. In diesem Moment hat er nämlich ein gewaltiges Problem.
https://www.verkehrsportal.de/board/inde...opic=38312
Bitte nenne doch einmal den Hintergrund für Deine Aussage.
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Hi 68er,
keine Ahnung, weshalb das Ding gerissen ist.
Als ich das Streifenhörnchen bestellt habe, habe ich dem Verkäufer nicht geglaubt, dass die polierten Felgen innen anders sind als die lackierten. Er wollte mir den Unterschied zeigen und dazu haben wir das Rad hinten links abgemacht und dabei festgestellt, dass die 20er-Distanzscheibe zwischen zwei Löchern gerissen war.
Wir haben dann sofort alle kontrolliert, die anderen waren ok und auf die HA kam ein neuer Satz drauf.
Wenn sich eine Scheibe selbständig macht, dürfte das für ziemlich viel Unruhe im Radhaus sorgen.
Gruß
JR
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Zitat:Original von JR
... zwischen zwei Löhern gerissen war...
Gruß
JR
Dazu gibt es anderer Stelle im Forum bereits einen Beitrag (sofern er nicht von Dir stammt).
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Zitat:Original von J.M.G.
Bitte nenne doch einmal den Hintergrund für Deine Aussage.
Muß ich suchen, ob ich das aber noch finde? Ich kann mich nur deswegen so gut an das Ergebnis erinnern, weil ich damals interessierte (aus eigenem Anlass). Nach der Veröffentlichung "Gefährdung zu erwarten" war für mich die Frage wer das wie zweifelsfrei feststellen soll. Ein Jahr später kam dann die von mir genannte Kommentierung des Gesetzgebers. Seither war für mich alles klar und vor allem ohne Diskussion eindeutig.
Dein Link ist interessant. Interessant auch dass er sowohl meine (wenigstens 1mal) als auch Deine Aussage (zumeist) darstellt.
Meine Quelle stammt aus Unterlagen des Gesetzgebers. Wenn in der Praxis Gerichte (inzwischen) anders urteilen, bzw. sich eine andere Praxis einstellt, dann kann ich da nicht mehr mithalten. Dann muss ich meine Darstellung als von der Realität überholt zurücknehmen, da sie nur noch theoretischer Natur ist und die Praxis anders (für den Betroffenen zurecht) gehandhabt wird.
Gruß
68er
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