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TÜV und Abmelden?
#1
Hallo Leute
Ich habe folgende Frage. Meine C5 muß im Oktober zum TÜV. Danach möchte ich sie,
über Winter, abmelden. Jetzt sagt mir ein Bekannter das es besser sei sie jetzt abmelden
aber kein TÜV machen und im März zum TÜV fahren bevor ich sie wieder anmelde
Dann würde angeblich der TÜV-Termin sich um ein halbes Jahr verschieben. Also nicht
zurückdatiert. Stimmt das Frage
Mit freundlichen Grüßen
           Stephan      [img]/userfiles/dakota v8/wolf.gif[/img]



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#2
ja das stimmt, aber wie kommst du ohne große umstände mit einem nicht angemeldeten wagen zum tüv?!

alex
"There is no reason for any individual to have a computer in his home." Digital Equipment Corp. founder Ken Olsen 1977
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#3
hallo Hallo-gruen ja deshalb warten die meisten händler doch,erst wenn der wagen gekauft wird machen die tüv,gruss aus nrw
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#4
Damit verlängerst du aber nicht die HU-Intervalle, das wird rückdatiert.
Zumindest bei angemeldeten C3en Großes Grinsen

Oder ergibt eine zwischenzeitliche Abmeldung einen Unterschied.
Das weiß ich nicht.


Hallo-gruen , .....
Hallo-gruen , .......  vette Grüße, Gerd

                 °°  °°  

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#5
Zitat:ja das stimmt, aber wie kommst du ohne große umstände mit einem nicht angemeldeten wagen zum tüv?!
Z.B. mit einer roten Nummer.
Mit freundlichen Grüßen
           Stephan      [img]/userfiles/dakota v8/wolf.gif[/img]



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#6
Hallo Stephan,

ich denke, wir reden von deiner C5?!

Ich persönlich halte überhaupt nichts von diesem "Monats-Gekasper"!!

Entweder ist dein Fahrzeug OK, oder nicht!?
Im Falle eines technischen Fehlers (den der TÜV-Prüfer eventuell entdeckt hätte) sitzt DU im Fahrzeug .... und bist der Leidtragende!!

Im Zuge der PRT-Eintragung habe ich auch gleich eine HU- und ASU-Überprüfung machen lassen - ein halbes Jahr vor dem amtlichen Termin!!
Mir war es wichtig zu wissen, wie es um meine Vette technisch steht, weil ICH damit fahre.

Bin ich jetzt blöde??



Gruß
Wilfried
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#7
Hallo Wilfried,
absolut richtig gehandelt!!!! Dafür
Mail an Corvetteproject klicke hier

Corvetteproject

Telefon     02406 9247240
E-Mail       [email protected]
Öffnungszeiten Mo-Fr
09:00 bis 12:30 und von 14:00 bis 17:30
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#8
So halte ich das auch Yeeah!
Vor dem Abmelden muss sichergestellt sein, dass die Karre im Frühjahr noch TÜV hat zum Anmelden.
Gruß Didi
Gebremst wird erst, wenn du Gott siehst ! Yeeah!
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#9
Hallo zusammen, im Rahmen der Zulassung darfst Du mit den ungestempelten alten Kennzeichen und einer ausgefüllten Versicherungsdoppelkarte zum TÜV vorfahren, dies gilt nicht bei Fahrzeugen die länger als 18Monate stillgelegt sind , also würdest Du bei Abnahme im Frühjahr auch die Neue Plakette bekommen , jedenfalls ist das bei uns so.
CU werner Hallo-gruen
Ansonsten halte ich auch nichts von der Monatsschieberei , hat ja auch Vorteile wenn die HU so neu wie möglich ist und Sicherheit geht vor.
.
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#10
Zitat:Original von vc4rider
ja das stimmt, aber wie kommst du ohne große umstände mit einem nicht angemeldeten wagen zum tüv?!

alex

ganz normal auf dem direkten Weg mit der gültigen Doppelkarte und den alten Kennzeichen
Gruß Axel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzten außer durch noch mehr Hubraum

kfz-holzer.de
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