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23.12.2012, 01:02
Hallo,
ich habe mir einen 71er Pontiac Grand Prix gekauft - dieser wurde vor ca. 3 Jahren aus USA hierher gebracht und hat dann zwecks 07er Zulassung ein §23-Gutachten bekommen. Die Abnahme nach §21 wurde in dem Zuge auch bestätigt.
Nun möchte ich den Wagen mit H-Kennzeichen zulassen. Die Zulassungsstelle in Braunschweig verlangt zur Zulassung, dass die Gutachten aktuell vorliegen. Wobei sich mir die Frage stellt: auch wenn die Gutachten nun zufällig noch frisch genug wären - wie würde man den Wagen so einfach auf "H" zulassen können bzw. woher würde die Zulassungsstelle die ganzen Fahrzeugdaten nehmen, die nun mal in die Papiere gehören?
Wie dem auch sei, ich brauche eine neue Abnahme: Kann mir jemand einen TÜV im Raum BS empfehlen, der öfters US-Oldies begutachtet?
DANKE.
Gruß, Thilo
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Für die technischen Daten holt man sich ein Datenblatt vom TÜV Augsburg. Das müsste bei einer 21er aber vorgelegen haben. Frag die doch mal ob die die Daten schon im System haben
Wenn dir Minden nicht zu weit weg ist fahr dort zum TÜV, der ist gut für Oldtimer ( ggf. dort bei der Classic Car Ranch machen lassen ). In BS kenn ich nix
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Wenn Dir die alten Gutachten vorliegen und die wurden in Deiner Gegend gemacht, dann fahr doch einfach zum TÜV und sag, dass Du die nochmal mit aktuellem Datum brauchst.
Neuen TÜV brauchst Du sowieso.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Danke euch - bzgl. §21 ist nur eine kurze Bestätigung "Gutachten nach §21 wurde mit positivem Ergebnis erstellt" vorhanden, aber mehr nicht. Die Untersuchung wurde Anfang 2010 vom TÜV Nord gemacht.
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eine Abnahme nach §21 ist seit 2007 Schnee von gestern. Wenn das Fahrzeug eine Abnahme nach §23 von 2010 hat wäre für eine Zulassung eigentlich nur eine neue HU fällig.
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Zitat:Original von Woodpecker61
eine Abnahme nach §21 ist seit 2007 Schnee von gestern. Wenn das Fahrzeug eine Abnahme nach §23 von 2010 hat wäre für eine Zulassung eigentlich nur eine neue HU fällig.
Das wäre ja klasse. Aber immer noch ist die Frage offen, woher die Fahrzeugdaten für die Papiere kommen... Habe nun schon so viele Varianten gehört, was ich alles für "H" zu tun hätte
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was hast Du denn da für ein merkwürdiges Gutachten? Sowohl zur alten 21er wie auch zur aktuellen 23er Abnahme gehört eine Datenseite welche der abnehmende Inschenör anhand eines ihm vorliegenden Datenblattes erstellt hat.
Ich mutmaße einfach mal das Du garkeine Vollabnahme nach §21 bzw. §23 hast sondern einfach nur die HU die in der Vergangenheit nötig war um ein entsprechend altes Fzg. ins Heft der roten 07er einzutragen.
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Zitat:Original von Woodpecker61
was hast Du denn da für ein merkwürdiges Gutachten? Sowohl zur alten 21er wie auch zur aktuellen 23er Abnahme gehört eine Datenseite welche der abnehmende Inschenör anhand eines ihm vorliegenden Datenblattes erstellt hat.
Ich mutmaße einfach mal das Du garkeine Vollabnahme nach §21 bzw. §23 hast sondern einfach nur die HU die in der Vergangenheit nötig war um ein entsprechend altes Fzg. ins Heft der roten 07er einzutragen.
In der Tat ist es merkwürdig. Wie gesagt, lief der Wagen bisher nur auf 07er Nummer.
Ich habe ein vierseitiges Gutachten nach §23 vorliegen, wobei auf der vierten Seite noch kurz in einem Satz "das positive Ergebnis" für §21 bestätigt wird.
Dann habe ich noch eine zusätzliche Seite, auf der nach §23 das Ergebnis "Ohne erkennbare Mängel" bestätigt wird. Da sind dann noch Messwerte der Bremsen aufgeführt.
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vielleicht fehlt ja eine Seite Deines Gutachtens. Das ist aber nicht weiter schlimm. Du brauchst nur die ausstellende TÜV-Stelle zu kontaktieren die drucken Dir das ganze nochmal neu aus.
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Eine Anmerkung noch dazu:
Ich habe für ein Fahrzeug ein §23-Oldtimer-Gutachten, das auch nur aus zwei Seiten besteht.
Das enthält außer den Fahrgestell- und Schlüsselnummern und den gemessenen Bremswerten keinerlei technische Daten, sondern es wird nur die Originalität der einzelnen Baugruppen bestätigt.
Es trägt allerdings die Einschränkung: Nur Zuteilung 07-Kennzeichen.
Die vollständige Datenerfassung ist bei einer 07er-Zulassung auch nicht notwendig, da dafür kein Brief erstellt wird.
Dass so etwas nicht für eine H-Zulassung ausreicht, ist auch klar.
Gruß
JR
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