Mal abgesehen davon, dass ich diese Geschwindigkeitsregionen nicht kenne, ist ein Y-Reifen bei einem Top-Speed von 300km/h nicht zulässig. Die Formel lautet:
Mindestanforderung an den Reifen = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit
bei 290km/h Top Speed sind das 299,4km/h -- "Y" ist also zulässig. Bei 300km/h sind es 309,5km/h -- die 290km/h kommen also sicher nicht "von ungefähr"
Keine Ahnung was für ein Speedindex bei Höchstgeschwindigkeiten über 300km/h verwendet werden müsste?
(04.12.2020, 13:13)xlh59 schrieb: ... ist ein Y-Reifen bei einem Top-Speed von 300km/h nicht zulässig. …
Y-Reifen stehen bei mir in den Fahrzeugpapieren ab Fahrzeugauslieferung eingetragen (285/30 R19 94Y / 335/25 R20 99Y) ebenso eine Höchstgeschwindigkeit von 310 km/h. So viel zur Zulässigkeit ...
Meine Ansichten sind gewachsen, aber selten dogmatisch
Meine 2019er C7 Z06 (EU-Version) hat lt. der Deutschen Papiere eine Höchstgeschwindigkeit von 315 km/h. Die Zulassungspapiere schreiben auch für dieses Auto "Y-Reifen" vor.
Stellt siche die Frage, wer das Fahrzeug importiert und die Papiere erstellt hat. Generell ist eine Eintragung kein Nachweis der Zulässigkeit, ein Polizist könnte ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung das Fahrzeug (vermutlich) erstmal still legen. Es könnte eine Freigabe des Reifenherstellers vorliegen (dann ist aber auch der Hersteller und nicht nur die Reifengröße eingetragen), oder es wurde eine Umrechnung über die Traglast vorgenommen (was aber sicher auch irgendwo dokumentiert sein muss).
Ich wollte da auch keine Diskussion lostreten sondern nur darauf hingewiesen haben, das es nach Logik des Speedindexes nicht zulässig ist ... evtl. gibt es ja spezielle Regelungen bei Y-Reifen (wie z.B. der ZR(Y), der über 300km/h zulässt). Wenn ein Fahrzeug eine allgemeine Typgenehmigung des Herstellers hat, sind alle Ausnahmen enthalten und die Daten sind so für jeden Beamten in einer Datenbank einsehbar (also kein Problem) -- bei der Typgenehmigung entfällt aber ohnehin die Möglichkeit was zu ändern, d.h. die Frage müsste nicht gestellt werden? Wenn es sich um eine Einzelzulassung handelt, müssen Ausnahmegenehmigungen wahlweise mitgeführt oder in der Zulassungsbescheinigung vermerkt werden. EIn TÜV Prüfer könnte ohne weitergehenden Dokumentation jedenfalls keinen Y-Reifen bei einer Spitzengeschwindikeit von 300km/h eintragen -- das alles vorausgesetzt, dass es nicht irgend eine super-duper-sonder-Verordnung zu Y-Reifen gibt.
(04.12.2020, 14:09)xlh59 schrieb: Stellt siche die Frage, wer das Fahrzeug importiert und die Papiere erstellt hat. ...
Ich wollte da auch keine Diskussion lostreten sondern nur darauf hingewiesen haben, das es nach Logik des Speedindexes nicht zulässig ist ... evtl. gibt es ja spezielle Regelungen bei Y-Reifen (wie z.B. der ZR(Y), der über 300km/h zulässt). ...
In meinem Fall : GM (beim offiziell lizenzierten, deutschen Händler erworben), das KBA - Erstausrüsterqualität MICHELIN PSS.
Etwas anderes kann weder eine "allgemeine Verkehrskontrolle" noch der "TÜV" einfordern.
Der sog. "Speedindex" ist seit Jahren überholt, 300 km/h Höchstgeschwindigkeit sind längst keine Grenze mehr. Wenn der Gesetzgeber dies aber nicht geregelt hat, kann er es auch nicht verlangen. Was man sich im einzelnen selbst montiert, ist eine andere Frage ... "ZR(Y)" steht jedenfalls auf keinem, mir bekannten Reifen. Die Bezeichnung "ZR" war bereits in den 70ger Jahren als Reifen zulässig über 240 km/h verbraucht.
Meine Ansichten sind gewachsen, aber selten dogmatisch
(04.12.2020, 13:13)xlh59 schrieb: Mal abgesehen davon, dass ich diese Geschwindigkeitsregionen nicht kenne, ist ein Y-Reifen bei einem Top-Speed von 300km/h nicht zulässig. Die Formel lautet:
Mindestanforderung an den Reifen = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit
bei 290km/h Top Speed sind das 299,4km/h -- "Y" ist also zulässig. Bei 300km/h sind es 309,5km/h -- die 290km/h kommen also sicher nicht "von ungefähr"
Keine Ahnung was für ein Speedindex bei Höchstgeschwindigkeiten über 300km/h verwendet werden müsste?
Habe gerade bei meiner EU-2009er nachgesehen. Es steht nur ein Y-Reifen in den Papieren bei Vmax=300. Auf dem Gummi selber steht aber Klammer Y, also über 300km/h drauf.
Eine Anfrage bei GoodYear bezüglich der Originalerstausrüstung ergab eine Vmax von 316km/h für die Reifen. Somit dürfte die Diskussion nur von theoretischer Natur sein. Es sei denn, so ziemlich alle Papiere für EU-C6en sind falsch ausgestellt.
Zeit ist eine zähe Masse die erst mit zunehmenden Alter flüssiger wird.
Nr. 30
(04.12.2020, 12:13)Jackesvette schrieb: Sorry, da muss ich widersprechen. Meine ist auch ein US-Modell 11/13. Hat mit Sicherheit einen Speedlimiter.
Lt. Tacho so knapp unter 300; lt Tacho(!). 2 einschlägige Fa. haben sichbemüht den zukillen; leider nicht geschafft
Ist ja eigentlich auch wurscht😉
Hat nicht Geiger eine Aufhebung im Programm (gehabt?) ?