01.07.2011, 14:23
Zitat:Original von thocar
Die Strecke ist kerzengerade und war völlig frei, als ich zum Überholen ansetzte.
Die Ein/Ausfahrt in diesen Bauernhof ist bis auf die letzten 3 Meter mit einer Hecke zugewachsen. Man kann also nicht mal ahnen, wenn denn dort mal einer zum Rausfahren ansetzt, dass der auch noch pennt.
Außerdem habe ich extra auf diese Stelle zum Überholen gewartet, da davor eine Steigung mit Kuppe ist und man dort weniger sehen kann (auch kein Überholverbot).
Wenn die Stelle extrem gefährlich wäre, hätte man im Land der Schilderwut bestimmt schon ein Überholverbot aufgestellt.
Letztendlich hat der Passat-Fahrer das `Vorfahrt Achten` Schild missachtet.
Gruß Thomas
Thomas, ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber ich bin da ganz bei "Ray split"!
Wenn ich die Stelle mit der Ausfahrt auch noch kenne und weiß daß die Sicht dort durch z.B. eine Hecke sehr stark eingeschränkt ist, sagt mir mein halbwegs gesunder Menschenverstand, das ich mir das Überholen dort verkneife.
Da brauch ich auch nicht warten bis das Land ein Schild aufstellt.
Glück für Dich, daß der Gegner die Schuld ohne weiteres auf sich genommen hat (wenn ich das richtig interpretiert habe).
Hoffentlich kommt nicht noch irgend ein gewiefter Gegenanwalt auf die Idee, darauf zu plädieren, ds Du womöglich wesentlich zu schnell unterwegs warst und ein Überholvorgang grob fahrlässig gewesen ist.
Grüsse, André