29.10.2003, 01:41
@Midnight-Cruiser
Bist Du sicher, daß diese Schaltung verboten ist?
Da die Lichthupe kein sicherheitsrelevantes Merkmal ist - sonst hätte die C4 eine solche - kann ich mir nicht vorstellen, daß es eine Vorschrift gibt, in der festgelegt ist, welche Beleuchtungseinrichtung für eine solche Funktion zuständig sein darf, bzw. daß es verboten ist z.B. die Nebelfunzeln zu benutzen.
Immer ein offenes Ohr für eine Belehrung hat
Reiner
Zitat:Ob die Schaltung deiner C5 serienmäßig ist, möchte ich bezweifeln. Mit den Nebellampen eine Lichthupenfunktion durchzuführen ist schlicht und einfach verboten und nicht TÜV-konform. Vielleicht hat das der Vorbesitzer (falls es einen solchen gibt) bei deiner Vette so umgebaut ?
Bist Du sicher, daß diese Schaltung verboten ist?
Da die Lichthupe kein sicherheitsrelevantes Merkmal ist - sonst hätte die C4 eine solche - kann ich mir nicht vorstellen, daß es eine Vorschrift gibt, in der festgelegt ist, welche Beleuchtungseinrichtung für eine solche Funktion zuständig sein darf, bzw. daß es verboten ist z.B. die Nebelfunzeln zu benutzen.
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Reiner
Wer einen Engel sucht und dabei nur auf die Flügel schaut, könnte leicht eine Gans nach Hause bringen!
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