18.01.2011, 15:51
Hallo Dieter
SCC hat für die C4 KEIN TÜV-Gutachten. ( im Gegensatz zur C5 u. C6 )
Es gibt nur ein Festigkeitsgutachten für die Spurplatten selber.
Ruf dort doch einfach mal an.
Aber evt. trägt dein TüV es ja ein und ist damit zufrieden.
In der Regel darfst du die Originalspurbreite nur max. um 2% verändern.
Entspricht ca 15mm Abweichung zur Serien ET.
Hinten könntest du evt. mehr, wenn du dem Prüfer die ZR1 ET "verkaufen" kannst.
Gruß Ingo
SCC hat für die C4 KEIN TÜV-Gutachten. ( im Gegensatz zur C5 u. C6 )
Es gibt nur ein Festigkeitsgutachten für die Spurplatten selber.
Ruf dort doch einfach mal an.
Aber evt. trägt dein TüV es ja ein und ist damit zufrieden.
In der Regel darfst du die Originalspurbreite nur max. um 2% verändern.
Entspricht ca 15mm Abweichung zur Serien ET.
Hinten könntest du evt. mehr, wenn du dem Prüfer die ZR1 ET "verkaufen" kannst.
Gruß Ingo