25.08.2010, 22:26
Schau mal in Deinen Garantievertrag. Die haben sich einige male geändert. Es kommt schlicht darauf an, was da drin steht.
Wenn da drin steht, dass die Garantie bei jeglichen Umbauten erlischt und es eben nicht auf eine Kausalität des Umbaus für den Schaden ankommt, dann gibt es keinen Garantieanspruch.
Steht jedoch in den Bedingungen, dass bei Umbauten eine Kausalität zwischen Umbau und Schaden vorhanden sein muss, liegt die Beiweislast bei denen.
Bei mir steht allerdings drin, dass bei Betrieb bei Wettbewerbsveranstaltungen und auf Rennstrecken die Garantie erlischt...
Wenn da drin steht, dass die Garantie bei jeglichen Umbauten erlischt und es eben nicht auf eine Kausalität des Umbaus für den Schaden ankommt, dann gibt es keinen Garantieanspruch.
Steht jedoch in den Bedingungen, dass bei Umbauten eine Kausalität zwischen Umbau und Schaden vorhanden sein muss, liegt die Beiweislast bei denen.
Bei mir steht allerdings drin, dass bei Betrieb bei Wettbewerbsveranstaltungen und auf Rennstrecken die Garantie erlischt...
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