27.07.2009, 17:50
Zitat:Original von Rüddy
Halb richtig Struppi.
Womos haben keine LKW-Zulassung, auch wenn die über 3,5 t schwer sind.
Zugmaschinen dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung Sonntags fahren:
eben ergoogelt:
Seit 1956 gilt in der Bundesrepubik ein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen oder grundsätzlich alle Lkw, die einen Anhänger mit sich führen. Davon ausgenommen sind Transporte von verderblicher Ware wie Milch oder Fleisch. Sondergenehmigungen können bisher für Zugmaschinen ohne Sattelauflieger oder mit Hilfsladefläche, Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge, Schaustellerwagen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Laster mit Wohnanhängern ausgestellt werden.
Hilft dem Frank aber nicht, deshalb btt.
Huhu Rüddy,
das ist so nicht richtig.
Wiegt die Zugmaschine 7,5t oder mehr, muss eine Ausnahmegenemigung beantragt (gekauft) werden.
Das betrifft (fast) alle 3-Achser-Zugmaschinen.
Die 2-Achser-Zugmaschinen wiegen ohne Aufleger weniger und fallen nicht unter dieses Fahrverbot.
Mit diesen 2-Achser-Zugmaschinen kann wie mit einem normalen Wagen (PKW) rumgefahren werden.
Feinstaubzohnen und Einfahrverbote ab 3,5t mal aussen vor.
Nun, btt
@ man-in-white
Ich verstehe dann nicht die Fahrzeugrückgabezeiten von 12:50 Uhr, wenn der "Laden" Samstag/Sonntags nur bis 12:00 Uhr geöffnet hat.
Zitat von Dir:
So wie ich den Knilch verstehe geht es ihm darum, daß der Wagen nicht verplant werden konnte.."
Ist nicht von belang, da die Dame vom Counter Dir einen 24-Sunden früheren Rückgabetermin bei anteiliger Kostenerstattung anbot.
Die wollen Dir die Knete nicht zurück geben!!
Grüsse an vom OSC-Canibalisten STRUPPI