Rückgabe eines Leihwagens nur zu den Öffnungszeiten?? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Rückgabe eines Leihwagens nur zu den Öffnungszeiten?? (/showthread.php?tid=41066) |
Rückgabe eines Leihwagens nur zu den Öffnungszeiten?? - man-in-white - 24.07.2009 Ich habe da mal ein kleines Verständigungsproblem mit einer Autovermietung: ich habe am letzten Freitag einen KLW angemietet, und zwar um 12.50 uhr. Da ich genau wusste, wie lange ich den Wagen brauche habe ich, auf Anraten der Dame am Counter mal für 2 Tage gemietet, also bis Sonntag 12.50 Uhr. Die Dame erklärte mir, wenn ich den Wagen nur 1 Tag brauche bekomme ich den einen Tag gutgeschrieben. Wir haben uns mit dem umzug mächtig beeilt und so konnte ich den Wagen noch innerhalb der Kulanzzeit (25 Stunden Mietdauer) auf den hof stellen. Dummerweise sind die Öffnungszeiten der Firma am Samstag nur bis 12 Uhr. Nun will mir der Autovermieter den einen Tag nicht erstatten. Nach deren Logik bedeutet das ja, daß jedes Fahrzeug, daß am Freitag nach 12.00 Uhr angemietet wird automatisch für 2 Tage berechnet wird. Die Anmietung für nur einen Tag wäre damit ja unmöglich Auch am vereinbarten Rückgabetermin am Sonntag um 12.50 Uhr wäre der Laden ja zu gewesen - hätte ich dann direkt bis Montag bezahlen müssen? Gibt es irgendeine Regelung, wie so was gehandhabt werden darf/muss? Frank RE: Rückgabe eines Leihwagens nur zu den Öffnungszeiten?? - Rüddy - 24.07.2009 Heißt KLW Kleinlastwagen? Hatte der einen Tachographen verbaut? RE: Rückgabe eines Leihwagens nur zu den Öffnungszeiten?? - nullskill - 24.07.2009 ich fürchte: "... Öffnungszeiten der Firma am Samstag nur bis 12 Uhr..." da hättest du den ja zurückgeben können! - JR - 24.07.2009 Hallo Frank, habe bei Sixt auch schon PKWs nach Ladenschluss zurückgebracht. Auto abgestellt, Schlüssel eingeworfen und gut wars. Das ging dann immer auf Treu und Glauben. Gab noch nie Diskussionen wegen allfälliger Mietzeitüberschreitungen. Gruß JR - Frank the Judge - 24.07.2009 Frank, kannst Du Dich nicht mehr erinnern, den Wagen am Samstag um 12:30 Uhr bei denen auf dem Hof abgestellt zu haben? Wahrscheinlich deswegen Rüddys Frage nach der Tachoscheibe... - man-in-white - 24.07.2009 Bei Europcar gabe es da auch keine Diskussionen. Es war ein 7,5 Tonner, einen Fahrtenschreiber habe ich nicht gesehen bzw. wurde mir nicht erklärt. Ich habe die Tage auch in einer Zeitung gelesen, daß so ein Miet LKW für Umzüge gar keinen brauchen. ich habe die Tankquittung von 13.07 Uhr vorliegen. Die argumentieren mit irgendeinem Kostenrechnungsgedöns. iDer Wagen hat am Sonntag ja wieder zur Verfügung gestanden - ich kann ja auch nicht nachprüfen, ob er nicht doch weitervermietet wurde. Irgendwo bei denen steht ja auch, daß die Mietdauer in 24 Stunden Schritten abgerechnet wird - ist ja dann eigentlich nicht das Problem des Kunden, wenn die nicht da sind? Ich wurde ja auch nicht darauf hingewiesen, daß der Wagen nur zu bestimmten Zeiten abgegeben werden kann. Kevin, um 12.00 waren wir natürlich noch nicht fertig. Deshalb die frage, ob es da eine regelung gibt. Der Knilch hat mir einen Gutschein in Höhe von 30 € angeboten - als ob ich da noch mal hinginge. Frank - 6TVette - 24.07.2009 Zitat:auch schon PKWs nach Ladenschluss zurückgebracht. Auto abgestellt, Schlüssel eingeworfen und gut wars. Genauso kenne ich es auch. Frank's Logik mit analoger Rückgabe am Sonntag, wenn auch niemand dort ist, ist schlüssig. Frank, bleib hart und bestehe auf Deine vertragliche Vereinbarung, den Wagen, wenn er kürzer benötigt wird auch kürzer in Rechnung gestellt zu bekommen. Du kannst belegen, daß Du ihn Samstags zurückgebracht hast, somit darf der Mietzins auch nur bis Samstags in Rechnung gestellt werden. Have fun. - Doc - 24.07.2009 Woher will der Vermieter denn wissen, daß der Wagen nicht erst Sonntag morgens um 5 abgestellt wurde. Ich behaupte mal die 25 Stunden beziehen sich auf eine belgbare und dokumentierte Rückgabe. Ein Tankquittung belegt gar nichts. - renncorvette - 24.07.2009 Hallo Frank, der 7,5 tonner hat einen Fahrtenschreiber du als Privatmann für einen Umzug mußt ihn nicht benutzen wenn der Lkw neueres Bj ist hat er einen digitalen TCO der sieht aus wie ein Radio, für den braucht man eine Fahrerkarte, da gibt es keine Scheibe mehr. Die Daten sind aber digital gespeichert und abrufbar. wenn es Streitigkeiten gibt kann man den Massenspeicher auslesen und auf dem PC die Aktivitäten darstellen. Wenn Du noch weitere Fragen hast melde Dich - man-in-white - 25.07.2009 Ja, so ein Teil war verbaut, weiß aber nicht, ob der funktioniert hat. Das Argument von denen ist, daß die den LKW nicht einplanen konnten da sie ja nicht wussren, ob der da ist. Der vom Service hat den Schriftverkehr nun eingestellt da wir ja eh nicht zu einem Konsens kommen werden. Muss da mal eine ebene höher nachfassen. Der wollte mir also nicht mehr beantworten, was passiert wäre, wenn ich den LKW um 12.00 Uhr abgegeben hätte oder wenn ich den für einen Tag gemietet und dann doch 2 tage gebraucht hätte. Frank |