15.04.2009, 09:58
Zitat:Original von Maseratimerlin
Zitat:Original von Falko
verstehe soweit...
@Maseratimerlin
dachte vll wenn er das ganze ohne gutachten verkauft und die felge beispielsweise bricht, das er sie dann ersetzen muss oder ähnliches. eine art gewährleistung wie bei gebrauchtwagen händlern...
Also soll er die Mangelfreiheit garantieren. Das Tut eigentlich nur der Hersteller. Gegen den Verkäufer
hast Du Gewährleistungsansprüche mit einer Beweiserleichterung im ersten halben Jahr für Dich. Die restlichen eineinhalb Jahre, mußt Du beweisen, daß der Mangel schon beim Kauf vorlag.
Der Vergleich mit dem Gebrauchtwagen ( 1 jahr Gewährleistung ) hinkt, da es ein Neuteil ist.
Das alles hat nix mit Gutachten etc. zu tun.
Gruß Edgar
Alles klar, vielen Dank. Das hat mir dann schon mal weitergeholfen
Servus, Pfüat Gott und auf Wiederseh'n