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Garantie bei Felgen? - Druckversion

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Garantie bei Felgen? - Falko - 14.04.2009

Hi Leute,

hab im netz ein angebot von einem händler für Zubehörfelgen (zwar für meinen BMW, aber das folgende dürfte dann allgemein gelten) gefunden, jedoch ist der Verkauf ohne Gutachten.
Nun meine Frage ob Felgenhändler auch zu einer Art Garantie verpflichtet sind, ähnlich wie ein Autohändler und ob man hier in Deutschland ohne ABE verkaufen darf.

Was mir noch aufgefallen ist, das die Flegen zwar ganeu wie BMW Felgen aussehen, aber keine BMW Embleme dran haben. Wäre dies Fälschung? Habe aber auch gesehen das man diese Embleme nachkaufen kann.

Vielen Dank,Gruß Falko


RE: Garantie bei Felgen? - Ben - 14.04.2009

ABE machen viele Hersteller erst ab einer bestimmten Stückzahl.

Gutachten sollte immer dabei sein: Ohne Gutachen hat der TÜV keine Angaben über Traglast bzw. Festigkeit = keine Eintragung.

Nachbauten gibts für alles: Optisch wie das Original, Technisch der letzte Schrott.

( Die Asiaten sagen nicht umsonst: "Nichts ist unmöglich")


RE: Garantie bei Felgen? - Ben - 14.04.2009

Garantie gibt der Hersteller nicht der Händler.


RE: Garantie bei Felgen? - maseratimerlin - 14.04.2009

Was für eine Garantie möchtest Du denn ?

fragenden Gruß Edgar


- Falko - 14.04.2009

verstehe soweit...

@Maseratimerlin

dachte vll wenn er das ganze ohne gutachten verkauft und die felge beispielsweise bricht, das er sie dann ersetzen muss oder ähnliches. eine art gewährleistung wie bei gebrauchtwagen händlern...


- Falko - 14.04.2009

achja, ein bekannter von mir fährt solche felgen bei denen nicht mal ein hersteller drin steht. gehe also jetzt davon aus, das im schadenfall auch der händler nicht helfen kann, sonder das risiko bei einem selbst liegt.


- maseratimerlin - 15.04.2009

Zitat:Original von Falko
verstehe soweit...

@Maseratimerlin

dachte vll wenn er das ganze ohne gutachten verkauft und die felge beispielsweise bricht, das er sie dann ersetzen muss oder ähnliches. eine art gewährleistung wie bei gebrauchtwagen händlern...

Also soll er die Mangelfreiheit garantieren. Das Tut eigentlich nur der Hersteller. Gegen den Verkäufer
hast Du Gewährleistungsansprüche mit einer Beweiserleichterung im ersten halben Jahr für Dich. Die restlichen eineinhalb Jahre, mußt Du beweisen, daß der Mangel schon beim Kauf vorlag.

Der Vergleich mit dem Gebrauchtwagen ( 1 jahr Gewährleistung ) hinkt, da es ein Neuteil ist.

Das alles hat nix mit Gutachten etc. zu tun.

Gruß Edgar


- Falko - 15.04.2009

Zitat:Original von Maseratimerlin
Zitat:Original von Falko
verstehe soweit...

@Maseratimerlin

dachte vll wenn er das ganze ohne gutachten verkauft und die felge beispielsweise bricht, das er sie dann ersetzen muss oder ähnliches. eine art gewährleistung wie bei gebrauchtwagen händlern...

Also soll er die Mangelfreiheit garantieren. Das Tut eigentlich nur der Hersteller. Gegen den Verkäufer
hast Du Gewährleistungsansprüche mit einer Beweiserleichterung im ersten halben Jahr für Dich. Die restlichen eineinhalb Jahre, mußt Du beweisen, daß der Mangel schon beim Kauf vorlag.

Der Vergleich mit dem Gebrauchtwagen ( 1 jahr Gewährleistung ) hinkt, da es ein Neuteil ist.

Das alles hat nix mit Gutachten etc. zu tun.

Gruß Edgar


Alles klar, vielen Dank. Das hat mir dann schon mal weitergeholfen OK!


- waltermotorrad - 15.04.2009

Eine defekte Felge ersetzen dürfte für den Händler nicht das Problem sein.

Was wird er aber zum Folgeschaden an deiner Corvette sagen Frage