02.05.2003, 09:59
Eine Voraussetzung für eine LKW Zulassung ist, daß mehr als die Hälfte des Passagier- / Laderaums für die Ladung zur Verfügung steht und daß die Ladefäche nicht zum Passagiertransport geeignet ist.
Auch wenn es jemanden gelingen sollte, durch entsprechende Umbauten wie Heckscheiben verschweißen, hintere Gurte unbrauchbar machen, Ladefläche vom Passagierabteil dauerhaft abtrennen (bezieht sich jetzt z.B. auf einen großen Kombi), beim TÜV einen LKW Status zu erhalten bringt das nichts, da die Finanzämter nicht an die Einstufung des TÜV gebunden sind, da ein LKW ja günstiger wäre nehmen die natürlich weniger ein. Im Zweifelsfall entscheiden einer vom Finanzamt, evtl. nach einer besichtung des Fahrzeuges, wie "er" den Wagen einstuft - also Nasenfaktor.
Auch z.B. der Umbau einer Vette zum Pick Up (gab es mal, siehe alte C&F, bringt vermutlich kein Vorteil.
Es gibt mittlerweile sogar Probleme mit 4- türigen Pick Up's. Obwohl die Pick Up's bei der Abnahme vom KBA als LKW berechnet und vom Hersteller als LKW verkauft werden haben die Finanzämter angefangen diese als PKW zu versteuern. Begründung: es sind ja 5 Sitzplätze vorhanden und damit kann das Fahrzeug auch zumüberwiegenden Teil zum Personentransport eingesetzt werden. Mitsubishi hatte dagegen geklagt und ich glaube auch Recht bekommen.
Eine Alternative ist es, ein Fahrzeug auf 2,8 Tonnen zul. GG aufzulasten und als "Kombinationskraftwagen geschlossen" zu versteuern. Klappt bei den vielen großen Geländewagen, z.T. schon ab Werk.
Wo Du allerdings bei der Vette die 1000 Kg herbekommen willst kannich dir nicht sagen.
LKW Zulassungen für Mustang, Jeep o.ä. dürften heute unmöglich zu erhalten sein.
Frank
Auch wenn es jemanden gelingen sollte, durch entsprechende Umbauten wie Heckscheiben verschweißen, hintere Gurte unbrauchbar machen, Ladefläche vom Passagierabteil dauerhaft abtrennen (bezieht sich jetzt z.B. auf einen großen Kombi), beim TÜV einen LKW Status zu erhalten bringt das nichts, da die Finanzämter nicht an die Einstufung des TÜV gebunden sind, da ein LKW ja günstiger wäre nehmen die natürlich weniger ein. Im Zweifelsfall entscheiden einer vom Finanzamt, evtl. nach einer besichtung des Fahrzeuges, wie "er" den Wagen einstuft - also Nasenfaktor.
Auch z.B. der Umbau einer Vette zum Pick Up (gab es mal, siehe alte C&F, bringt vermutlich kein Vorteil.
Es gibt mittlerweile sogar Probleme mit 4- türigen Pick Up's. Obwohl die Pick Up's bei der Abnahme vom KBA als LKW berechnet und vom Hersteller als LKW verkauft werden haben die Finanzämter angefangen diese als PKW zu versteuern. Begründung: es sind ja 5 Sitzplätze vorhanden und damit kann das Fahrzeug auch zumüberwiegenden Teil zum Personentransport eingesetzt werden. Mitsubishi hatte dagegen geklagt und ich glaube auch Recht bekommen.
Eine Alternative ist es, ein Fahrzeug auf 2,8 Tonnen zul. GG aufzulasten und als "Kombinationskraftwagen geschlossen" zu versteuern. Klappt bei den vielen großen Geländewagen, z.T. schon ab Werk.
Wo Du allerdings bei der Vette die 1000 Kg herbekommen willst kannich dir nicht sagen.
LKW Zulassungen für Mustang, Jeep o.ä. dürften heute unmöglich zu erhalten sein.
Frank