11.04.2003, 12:39
Zitat:Nehmen wir mal an, dieses Auto verursacht monatliche Kosten von etwa 1500 Euro. (Leasingrate, Unterhalt, etc.) Als Privatmann zahlt er die 1500 Euro monatlich aus seinem versteuerten NETTOGEHALT.Hach, wäre das schön! Dir ist aber leider ein Rechenfehler unterlaufen. Die monatlichen Kosten für das Auto betragen in jedem Fall 1500 Euro + die 1% Mehrversteuerung. Wie kommst du dann auf 1000 Euro? Die mehrgezahlte Steuer gegenüber der Privatvariante bleiben in jedem Fall.
Setzt er den Wagen nun mit der 1% Regel an passiert folgendes:
Monatlich werden 500 Euro (1% vom Neupreis) zusätzlich als Gehalt versteuert. Selbst bei 50% Steuersatz muß er also nur etwa 250 EURO netto privat zahlen. Die restlichen Kosten kann sein Betrieb vor Steuern BRUTTO bezahlen. Nehmen wir auch hier 50% Steuern an, sind das zusätzlich 750 Euro. Zusammen mit den 250 Euro Privatanteil sind das 1000 Euro NETTO gegenüber 1500 Euro als reiner Privatmann. Hinzu kommt noch die Ersparnis der Mehrwertsteuer von 16% auf alle Kosten plus der höhere Widerverkaufswert für ein Auto mit ausgewiesener Mwst. Macht nochmal schnell ein paar Tausender zusätzlich.
Zitat:Das Problem ist nur, daß in der Vergangenheit gerade viele kleinere Unternehmer solche Dinge und noch viel mehr einfach abgesetzt haben. Da oft erst nach 10-20 Jahren mal eine Buchprüfung kommt, haben die alle gedacht, das sei so OK. Ich kann Euch aber versichern, daß ich einige Leute kannte, die in existenbedrohender Weise brutal nachzahlen durften, als die Sache dann nach Jahren mal geprüft wurde. (Beispiel: Zahnarzt wohnt über seiner Praxis und setzt die S-Klasse und den Porsche seiner Frau zu 95% als Geschäftsfahrzeug ein.)Der Staat läßt sich eben nicht gerne übers Ohr hauen und die Betriebsprüfer sind auch nicht die allerdümmsten. Ich kenne nämlich eine(n) ,sehr gut sogar!
Viele Grüße Eckaat