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Dienstwagensteuer auf ZR1 - Druckversion

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Dienstwagensteuer auf ZR1 - King Karl - 10.04.2003

Hallo zusammen,

wenn ich eine ZR1 als Firmenwagen anmelde wird vom Finanzamt für die private Nutzung die 1% Regelung auf den Listenpreis (ohne Extras) angesetzt.
Der zu berücksichtigende Wert ist der Listenpreis (bzw. Neuwert im Produktionsjahr) eines C4 Coupes.
ZR1 war doch eine Option, also "Zubehör" (sehr teuer aber gut) und ist dann wohl hierbei nicht zu berücksichtigen. Sehe ich das richtig?

Sehr neugierige Grüße

Karl


- Mikey - 10.04.2003

Das ist falsch, da die Optionen eingeschlossen sind. Lediglich sicherheitsrelevante Ausstattungsmerkmale dürfen davon ausgenommen werden.


- Denny - 10.04.2003

Das ist richtig. Es gilt der Neupreis inkl. aller erworbenen Extras... Heulen

Zitat:sicherheitsrelevante Ausstattungsmerkmale


Tja, da muss man sich schon was einfallen lassen, die "Option" ZR1 als sicherheitsrelevantes Ausstattungsmerkmale darzustellen. huahua huahua huahua


- King Karl - 10.04.2003

@ Mickey
Stimmt leider!
Habe gerade im WWW folgende Info gefunden:

"Berechnungsgrundlagen:
Listenpreis des Firmenwagens inklusive Extras und Umsatzsteuer"


Frustrierter Gruß

Karl


- King Karl - 10.04.2003

Idee Idee Idee

Die Lösung:
ZR1 Motor in LT1 einbauen besoffen


Schönen Abend noch

Karl


- Tripower - 10.04.2003

Du mußt aber dann die "private Nutzung" nicht versteuern, wenn Du nachweisen kannst, daß Du für "privat" noch ein anderes Fahrzeug hast ....

Ob man Dir allerdings glaubt, daß Du die Vette nur dienstlich nutzt, ist eine andere Frage.

Gruß
Tripower


- Manni - 11.04.2003

Hi Gerrit,

da muß ich ausnahmsweise mal widersprechen. Es ist völlig egal, ob ich einen Zweitwagen nachweisen kann oder nicht - zumindest in Niedersachsen - entweder die 1-Prozent-Lösung mit allem Zubehör vom Brutto-Anschaffungspreis oder die gesamten Kfz-Kosten pro Jahr anteilig zu den durch Fahrtenbuch nachgewiesenen Kilometern.

Die 1-Prozent-Regelung bedeutet nach ADAC eine private Nutzung von rund 50 %. Zum Glück ist die 1,5-Prozent-Regelung erstmal vom Tisch.

Der sauberste Weg den Geschäftswagen auch nach dem tatsächlichen Einsatz zu versteuern, ist und bleibt das Fahrtenbuch. Beim Finanzamt auch »Lügenbuch« genannt. Warum blos?


- Eckaat - 11.04.2003

Zitat:sicherheitsrelevante Ausstattungsmerkmale
Schreib um Gottes Willen die Bremse nicht mit auf. Da bekommst Du gleich ne Betriebsprüfung! sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen


Zitat:da muß ich ausnahmsweise mal widersprechen. Es ist völlig egal, ob ich einen Zweitwagen nachweisen kann oder nicht - zumindest in Niedersachsen - entweder die 1-Prozent-Lösung mit allem Zubehör vom Brutto-Anschaffungspreis oder die gesamten Kfz-Kosten pro Jahr anteilig zu den durch Fahrtenbuch nachgewiesenen Kilometern.

Zitat:Der sauberste Weg den Geschäftswagen auch nach dem tatsächlichen Einsatz zu versteuern, ist und bleibt das Fahrtenbuch.


Stimmt exakt-und zwar bundesweit!

Gruß Eckaat, der mit dem Finanzamt im Bett liegt


- Hermann - 11.04.2003

Hi ihr Steuerfüchse,

Zitat:Es ist völlig egal, ob ich einen Zweitwagen nachweisen kann oder nicht entweder die 1-Prozent-Lösung mit allem Zubehör vom Brutto-Anschaffungspreis oder die gesamten Kfz-Kosten pro Jahr anteilig zu den durch Fahrtenbuch nachgewiesenen Kilometern.


hab ich auch schon durchgespielt.

So ist es leider Heulen

Grüsse
Hermann


kann ich auch nur bestätigen - chevyunger - 11.04.2003

der Spruch vom Privatwagen hat in der Vergangenheit schon nur selten funktioniert. (Wenn der Privatwagen hochwertiger war). Heute kann man das vergessen.
Sollte man wirklich keine Privatnutzung des Betriebs-PKW haben, muß ein Fahrtenbuch geführt werden. Diesem Fahrtenbuch wird das Finanzamt aber nur glauben, wenn alle Eintragungen plausibel sind. Keine Privatkilometer sind natürlich nur dann plausibel, wenn ein Privatwagen vorhanden ist. Das Fahrtenbuch wird übrigens auch nach anderen Kriterien überprüft, z.B. nach den Kilometern, die auf den Werkstattrechnungen vermerkt sind, oder nach der geschätzten Fahrleistung auf Grundlage der geltend gemachten Benzinmenge. Auch die Standorte der am häufigsten benutzten Tankstellen sollen schon mal in eine Prüfung des Fahrtenbuches einbezogen worden sein. Der Steuerpflichtige war so dumm zu behaupten, er hätte keine Privatfahrten, tankte aber regelmäßig an der Tankstelle, die gegenüber seinem Eigenheim lag. Also Vorsicht!!! Oder Oldtimer und 1%-Regelung, da wird Auto fahren richtig günstig und Eichel ärgert sich die Krätze.