Dienstwagensteuer auf ZR1 - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Dienstwagensteuer auf ZR1 (/showthread.php?tid=4704) |
Dienstwagensteuer auf ZR1 - King Karl - 10.04.2003 Hallo zusammen, wenn ich eine ZR1 als Firmenwagen anmelde wird vom Finanzamt für die private Nutzung die 1% Regelung auf den Listenpreis (ohne Extras) angesetzt. Der zu berücksichtigende Wert ist der Listenpreis (bzw. Neuwert im Produktionsjahr) eines C4 Coupes. ZR1 war doch eine Option, also "Zubehör" (sehr teuer aber gut) und ist dann wohl hierbei nicht zu berücksichtigen. Sehe ich das richtig? Sehr neugierige Grüße Karl - Mikey - 10.04.2003 Das ist falsch, da die Optionen eingeschlossen sind. Lediglich sicherheitsrelevante Ausstattungsmerkmale dürfen davon ausgenommen werden. - Denny - 10.04.2003 Das ist richtig. Es gilt der Neupreis inkl. aller erworbenen Extras... Zitat:sicherheitsrelevante Ausstattungsmerkmale Tja, da muss man sich schon was einfallen lassen, die "Option" ZR1 als sicherheitsrelevantes Ausstattungsmerkmale darzustellen. - King Karl - 10.04.2003 @ Mickey Stimmt leider! Habe gerade im WWW folgende Info gefunden: "Berechnungsgrundlagen: Listenpreis des Firmenwagens inklusive Extras und Umsatzsteuer" Frustrierter Gruß Karl - King Karl - 10.04.2003 Die Lösung: ZR1 Motor in LT1 einbauen Schönen Abend noch Karl - Tripower - 10.04.2003 Du mußt aber dann die "private Nutzung" nicht versteuern, wenn Du nachweisen kannst, daß Du für "privat" noch ein anderes Fahrzeug hast .... Ob man Dir allerdings glaubt, daß Du die Vette nur dienstlich nutzt, ist eine andere Frage. Gruß Tripower - Manni - 11.04.2003 Hi Gerrit, da muß ich ausnahmsweise mal widersprechen. Es ist völlig egal, ob ich einen Zweitwagen nachweisen kann oder nicht - zumindest in Niedersachsen - entweder die 1-Prozent-Lösung mit allem Zubehör vom Brutto-Anschaffungspreis oder die gesamten Kfz-Kosten pro Jahr anteilig zu den durch Fahrtenbuch nachgewiesenen Kilometern. Die 1-Prozent-Regelung bedeutet nach ADAC eine private Nutzung von rund 50 %. Zum Glück ist die 1,5-Prozent-Regelung erstmal vom Tisch. Der sauberste Weg den Geschäftswagen auch nach dem tatsächlichen Einsatz zu versteuern, ist und bleibt das Fahrtenbuch. Beim Finanzamt auch »Lügenbuch« genannt. Warum blos? - Eckaat - 11.04.2003 Zitat:sicherheitsrelevante AusstattungsmerkmaleSchreib um Gottes Willen die Bremse nicht mit auf. Da bekommst Du gleich ne Betriebsprüfung! Zitat:da muß ich ausnahmsweise mal widersprechen. Es ist völlig egal, ob ich einen Zweitwagen nachweisen kann oder nicht - zumindest in Niedersachsen - entweder die 1-Prozent-Lösung mit allem Zubehör vom Brutto-Anschaffungspreis oder die gesamten Kfz-Kosten pro Jahr anteilig zu den durch Fahrtenbuch nachgewiesenen Kilometern. Zitat:Der sauberste Weg den Geschäftswagen auch nach dem tatsächlichen Einsatz zu versteuern, ist und bleibt das Fahrtenbuch. Stimmt exakt-und zwar bundesweit! Gruß Eckaat, der mit dem Finanzamt im Bett liegt - Hermann - 11.04.2003 Hi ihr Steuerfüchse, Zitat:Es ist völlig egal, ob ich einen Zweitwagen nachweisen kann oder nicht entweder die 1-Prozent-Lösung mit allem Zubehör vom Brutto-Anschaffungspreis oder die gesamten Kfz-Kosten pro Jahr anteilig zu den durch Fahrtenbuch nachgewiesenen Kilometern. hab ich auch schon durchgespielt. So ist es leider Grüsse Hermann kann ich auch nur bestätigen - chevyunger - 11.04.2003 der Spruch vom Privatwagen hat in der Vergangenheit schon nur selten funktioniert. (Wenn der Privatwagen hochwertiger war). Heute kann man das vergessen. Sollte man wirklich keine Privatnutzung des Betriebs-PKW haben, muß ein Fahrtenbuch geführt werden. Diesem Fahrtenbuch wird das Finanzamt aber nur glauben, wenn alle Eintragungen plausibel sind. Keine Privatkilometer sind natürlich nur dann plausibel, wenn ein Privatwagen vorhanden ist. Das Fahrtenbuch wird übrigens auch nach anderen Kriterien überprüft, z.B. nach den Kilometern, die auf den Werkstattrechnungen vermerkt sind, oder nach der geschätzten Fahrleistung auf Grundlage der geltend gemachten Benzinmenge. Auch die Standorte der am häufigsten benutzten Tankstellen sollen schon mal in eine Prüfung des Fahrtenbuches einbezogen worden sein. Der Steuerpflichtige war so dumm zu behaupten, er hätte keine Privatfahrten, tankte aber regelmäßig an der Tankstelle, die gegenüber seinem Eigenheim lag. Also Vorsicht!!! Oder Oldtimer und 1%-Regelung, da wird Auto fahren richtig günstig und Eichel ärgert sich die Krätze. |