11.04.2003, 11:59
Hallo Manni,
im Gesetz stehen zwar nur 50% Abzug drin, aber die Sache ist noch nicht entschieden. Derzeit werden von mir gegenüber dem FA 100% geltend gemacht, allerdings mit dem eindeutigen Hinweis, dass ich aufgrund der anhängigen gerichtlichen Verfahren von der gesetzlichen Regelung abweiche.
Außerdem sind auch 50% besser als nichts und die Entnahme kostet 100% USt.
im Gesetz stehen zwar nur 50% Abzug drin, aber die Sache ist noch nicht entschieden. Derzeit werden von mir gegenüber dem FA 100% geltend gemacht, allerdings mit dem eindeutigen Hinweis, dass ich aufgrund der anhängigen gerichtlichen Verfahren von der gesetzlichen Regelung abweiche.
Außerdem sind auch 50% besser als nichts und die Entnahme kostet 100% USt.