11.04.2003, 02:31
Zitat:sicherheitsrelevante AusstattungsmerkmaleSchreib um Gottes Willen die Bremse nicht mit auf. Da bekommst Du gleich ne Betriebsprüfung!
Zitat:da muß ich ausnahmsweise mal widersprechen. Es ist völlig egal, ob ich einen Zweitwagen nachweisen kann oder nicht - zumindest in Niedersachsen - entweder die 1-Prozent-Lösung mit allem Zubehör vom Brutto-Anschaffungspreis oder die gesamten Kfz-Kosten pro Jahr anteilig zu den durch Fahrtenbuch nachgewiesenen Kilometern.
Zitat:Der sauberste Weg den Geschäftswagen auch nach dem tatsächlichen Einsatz zu versteuern, ist und bleibt das Fahrtenbuch.
Stimmt exakt-und zwar bundesweit!
Gruß Eckaat, der mit dem Finanzamt im Bett liegt