13.03.2008, 19:41
Hi Jürgen,
erstmal wäre natürlich interessant zu wissen, wie die Versicherung auf die 7.800,- € kommt? Die DAT-Liste online führt z.B. gar keine älteren C4 mehr. Und spuckt bei anderen Fahrzeugen auch nur den Händler-EINKAUFSpreis aus! Und der liegt ja mehr oder weniger weit unter dem Verkaufspreis und somit Wiederbeschaffungswert. Dann kommen ja noch regionale Schwankungen, Sonderausstattungen etc. dazu.
Wie du schon geschrieben hast:
Genug Arbeit (und Ansatzpunkte) für deinen Anwalt!
Gruß
Rico
Hab grad mal ein bißchen gegoogelt und das hier bei rechtslexikon-online.de gefunden:
Bei der Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes eines Kraftfahrzeuges ist nicht der Wert maßgebend, den der Eigentümer bei Verkauf erzielt hätte (Zeitwert), sondern der beim Kauf von einem seriösen Händler zu zahlen ist (in der Regel 20 - 25 Prozent über dem Zeitwert). Etwaige Finanzierungskosten hinzuzurechnen.
und woanders das hier:
Wirtschaftlicher Totalschaden: In diesem Falle muss die Versicherung Ihnen nicht die Kosten für die Reparatur erstatten sondern nur noch die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert. Einzige Ausnahme: Sie lassen die Reparatur tatsächlich durchführen und sie kostet nicht mehr als 130% des Wiederbeschaffungswertes.
erstmal wäre natürlich interessant zu wissen, wie die Versicherung auf die 7.800,- € kommt? Die DAT-Liste online führt z.B. gar keine älteren C4 mehr. Und spuckt bei anderen Fahrzeugen auch nur den Händler-EINKAUFSpreis aus! Und der liegt ja mehr oder weniger weit unter dem Verkaufspreis und somit Wiederbeschaffungswert. Dann kommen ja noch regionale Schwankungen, Sonderausstattungen etc. dazu.
Wie du schon geschrieben hast:
Genug Arbeit (und Ansatzpunkte) für deinen Anwalt!
Gruß
Rico
Hab grad mal ein bißchen gegoogelt und das hier bei rechtslexikon-online.de gefunden:
Bei der Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes eines Kraftfahrzeuges ist nicht der Wert maßgebend, den der Eigentümer bei Verkauf erzielt hätte (Zeitwert), sondern der beim Kauf von einem seriösen Händler zu zahlen ist (in der Regel 20 - 25 Prozent über dem Zeitwert). Etwaige Finanzierungskosten hinzuzurechnen.
und woanders das hier:
Wirtschaftlicher Totalschaden: In diesem Falle muss die Versicherung Ihnen nicht die Kosten für die Reparatur erstatten sondern nur noch die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert. Einzige Ausnahme: Sie lassen die Reparatur tatsächlich durchführen und sie kostet nicht mehr als 130% des Wiederbeschaffungswertes.
No one here gets out alive ... J.D.M.