04.02.2007, 13:14
Da hast Du recht. Eine Eintragung ist und bleibt jedoch eine Einzelmeinung eines Sachverständigen und bietet nur in gewissen Grenzen Rechtssicherheit.
In meinem Gutachten zu den 25igern steht übrigens, dass man beladen in den Fahrversuch solle und die Radhäuser gegebenenfalls nacharbeiten muss. Wie gesagt, bei mir sind die 25mm auch eingetragen, jedoch schleift es, wenn man den Federweg einmal auslotet. Ein Fahrversuch wurde bei meiner Eintragung nur im leeren Zustand gemacht.
In meinem Gutachten zu den 25igern steht übrigens, dass man beladen in den Fahrversuch solle und die Radhäuser gegebenenfalls nacharbeiten muss. Wie gesagt, bei mir sind die 25mm auch eingetragen, jedoch schleift es, wenn man den Federweg einmal auslotet. Ein Fahrversuch wurde bei meiner Eintragung nur im leeren Zustand gemacht.