11.10.2006, 13:28
Zitat:Original von fischi55
(egal wie lange das Fahrzeug stillgelegt wurde) das ist so nicht richtig , wenn das Fahrzeug in Flensburg erst einmal gelöscht ist (momentan nach 18 monaten) darfst du die alten Schilder nicht mehr verwenden die könnten schon an einem anderen Fz sein.Aber scheinbar gibt es immer noch versch. Variaten der An Ab und Ummeldung .so kenn ich es aus eigener Erfahrung. CU werner
Es ist aber so, Du kannst ja selber beim TÜV nachfragen.Das Fahrzeug ist erst nach 7 Jahren in Flensburg gelöscht, selbst dann kann es nach erfolgter HU §21 wieder zugelassen werden
Nach 18 monaten gilt das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle als endgültig stillgelegt, so muss beim das Fahrzeug nach §21 geprüft werden, ein neuer KFZ-Brief und neue Kennzeichen werden somit auch zugeteilt.
Wenn das Fahrzeug stillgelegt oder im stillgelegten Saisonzeitraum ist, wird der TÜV auf den Prüfmonat datiert, ist das Fahrzzeug zugelassen, wird auf das letzte Prüfdatum zurückdatiert
Mfg Axel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzten außer durch noch mehr Hubraum
kfz-holzer.de
kfz-holzer.de