11.10.2006, 11:48
Zitat:Original von Dakota
Hallo Leute
Ich habe folgende Frage. Meine C5 muß im Oktober zum TÜV. Danach möchte ich sie,
über Winter, abmelden. Jetzt sagt mir ein Bekannter das es besser sei sie jetzt abmelden
aber kein TÜV machen und im März zum TÜV fahren bevor ich sie wieder anmelde
Dann würde angeblich der TÜV-Termin sich um ein halbes Jahr verschieben. Also nicht
zurückdatiert. Stimmt das
Nachdem jeder was anderes schreibt kann ich dir mitteilen wie das letztes jahr mit meinen Motorrad war:
Motorrad war abgemeldet, inzwischen war auch der TÜV überschritten, dann habe ich vor der Wiederanmeldung denn freundlichen Mann vom TÜV angerufen der sagte mir ich solle einen Termin ausmachen und ihn unmittelbar bevor ich losfahre anrufen das ich auf den Weg zum TÜV bin.
Ich bräuchte dafür auch kein rotes Nummernschild!
Habe ich auch gemacht fuhr dann zum TÜV und habe meine Bescheinigung bekommen, bin dann damit zur Zulassungstelle gefahren und das Fahrzeug wieder zugelassen. Und hatte dann volle 2 Jahre TÜV und vorher musste ich immer im August zum TÜV und nun im April.
Und dieser Vorgang ist laut Aussage vom TÜV Beamten so vollkomen ok.