10.10.2006, 23:54
Doch, das ist so, ich habe das selber in der Meisterschule gelernt.
Fahrten mit einer gültigen Doppelkarte sind auf direktem Weg zum TÜV,AU,Werkstatt und zur Zulassung erlaubt (egal wie lange das Fahrzeug stillgelegt wurde), aber mit dem letzten amtlichen Kennzeichen, das im Brief vermerkt ist.
Fahrten mit einer gültigen Doppelkarte sind auf direktem Weg zum TÜV,AU,Werkstatt und zur Zulassung erlaubt (egal wie lange das Fahrzeug stillgelegt wurde), aber mit dem letzten amtlichen Kennzeichen, das im Brief vermerkt ist.
Hubraum ist durch nichts zu ersetzten außer durch noch mehr Hubraum
kfz-holzer.de
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