10.10.2006, 22:03
Hallo zusammen, im Rahmen der Zulassung darfst Du mit den ungestempelten alten Kennzeichen und einer ausgefüllten Versicherungsdoppelkarte zum TÜV vorfahren, dies gilt nicht bei Fahrzeugen die länger als 18Monate stillgelegt sind , also würdest Du bei Abnahme im Frühjahr auch die Neue Plakette bekommen , jedenfalls ist das bei uns so.
CU werner
Ansonsten halte ich auch nichts von der Monatsschieberei , hat ja auch Vorteile wenn die HU so neu wie möglich ist und Sicherheit geht vor.
CU werner
Ansonsten halte ich auch nichts von der Monatsschieberei , hat ja auch Vorteile wenn die HU so neu wie möglich ist und Sicherheit geht vor.
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