25.01.2006, 21:04
Nochmals VORSICHT. Was Struppi schreibt ist gemäß geltendem EU-Recht NICHT RECHTENS. Man darf auch in Österreich NICHT mit Nebelscheinwerfern als Tagesfahrtlicht fahren. Verweis auf ECE 87.
Machen würde ich es trotzdem...
Machen würde ich es trotzdem...