19.02.2005, 01:03
Marco,
hört sich super interessant an. Die Originalen BPP Leuchten dürften keine E Nummer haben und somit nicht legal auf Deutschen Straßen zu betreiben sein (es sei denn ein lichttechnisches Gutachten aus Karlsruhe liegt vor . . .). Die BPP Hardware mit Hela Lampen (mit vorhandener E Nummer) zu bestücken halte ich für genial.
Damit hast Du die Klappfunzeln der C5 weg und obendrein noch den Segen vom TÜV.
Einzig die Xenon Lampen ohne Reinigungsanlage zu betreiben halte ich für problematisch. Liegt den Scheinwerfern ein Gutachten bei wo bestätigt wird das die Nutzung ohne diese Reinigungsanlage möglich und zulässig ist ? Oder ist dies generell so bei Nutzung von Xenon als (nur) Fernlicht ?
Bilder machen, gelle !
Grüße
Jochen
hört sich super interessant an. Die Originalen BPP Leuchten dürften keine E Nummer haben und somit nicht legal auf Deutschen Straßen zu betreiben sein (es sei denn ein lichttechnisches Gutachten aus Karlsruhe liegt vor . . .). Die BPP Hardware mit Hela Lampen (mit vorhandener E Nummer) zu bestücken halte ich für genial.
Damit hast Du die Klappfunzeln der C5 weg und obendrein noch den Segen vom TÜV.
Einzig die Xenon Lampen ohne Reinigungsanlage zu betreiben halte ich für problematisch. Liegt den Scheinwerfern ein Gutachten bei wo bestätigt wird das die Nutzung ohne diese Reinigungsanlage möglich und zulässig ist ? Oder ist dies generell so bei Nutzung von Xenon als (nur) Fernlicht ?
Bilder machen, gelle !
Grüße
Jochen