05.12.2020, 14:50
(04.12.2020, 13:13)xlh59 schrieb: Mal abgesehen davon, dass ich diese Geschwindigkeitsregionen nicht kenne, ist ein Y-Reifen bei einem Top-Speed von 300km/h nicht zulässig. Die Formel lautet:
Mindestanforderung an den Reifen = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit
bei 290km/h Top Speed sind das 299,4km/h -- "Y" ist also zulässig. Bei 300km/h sind es 309,5km/h -- die 290km/h kommen also sicher nicht "von ungefähr"
Keine Ahnung was für ein Speedindex bei Höchstgeschwindigkeiten über 300km/h verwendet werden müsste?
Habe gerade bei meiner EU-2009er nachgesehen. Es steht nur ein Y-Reifen in den Papieren bei Vmax=300. Auf dem Gummi selber steht aber Klammer Y, also über 300km/h drauf.
Eine Anfrage bei GoodYear bezüglich der Originalerstausrüstung ergab eine Vmax von 316km/h für die Reifen. Somit dürfte die Diskussion nur von theoretischer Natur sein. Es sei denn, so ziemlich alle Papiere für EU-C6en sind falsch ausgestellt.
Zeit ist eine zähe Masse die erst mit zunehmenden Alter flüssiger wird.
Nr. 30