05.12.2020, 00:41
(04.12.2020, 14:09)xlh59 schrieb: Stellt siche die Frage, wer das Fahrzeug importiert und die Papiere erstellt hat. ...
Ich wollte da auch keine Diskussion lostreten sondern nur darauf hingewiesen haben, das es nach Logik des Speedindexes nicht zulässig ist ... evtl. gibt es ja spezielle Regelungen bei Y-Reifen (wie z.B. der ZR(Y), der über 300km/h zulässt). ...
In meinem Fall : GM (beim offiziell lizenzierten, deutschen Händler erworben), das KBA - Erstausrüsterqualität MICHELIN PSS.
Etwas anderes kann weder eine "allgemeine Verkehrskontrolle" noch der "TÜV" einfordern.
Der sog. "Speedindex" ist seit Jahren überholt, 300 km/h Höchstgeschwindigkeit sind längst keine Grenze mehr. Wenn der Gesetzgeber dies aber nicht geregelt hat, kann er es auch nicht verlangen. Was man sich im einzelnen selbst montiert, ist eine andere Frage ... "ZR(Y)" steht jedenfalls auf keinem, mir bekannten Reifen. Die Bezeichnung "ZR" war bereits in den 70ger Jahren als Reifen zulässig über 240 km/h verbraucht.
Meine Ansichten sind gewachsen, aber selten dogmatisch