25.10.2018, 18:51
Die VIN am Batteriekasten ist a) nicht vollständig und daher keine VIN sondern nur ein Produktionscode und b) nicht ohne Demontage von Teilen ablesbar. Wenn der TÜV-Prüfer sehr kulant ist und Du das Gutachten zahlst, könnte es Dir theoretisch eintragen, dass diese VIN ausreicht, das wird er aber kaum machen, da es eben nur ein minimaler Aufwand ist, die VIN einzuschlagen. Reindengeln und gut is.
Die Rückfahrscheinwerfer waren an der Zulassungsstelle übrigens einer der Gründe für das ultrakleine Kennzeichen, denn ein 30er passt problemlos zwischen die Leuchten während ich ein 32er seitlich umbiegen müsste. Und ich will schließlich auf keinen Fall die Leuchten einschränken oder das Kennzeichen umbiegen, das wäre für die Verkehrssicherheit ganz schlimm!
Die Rückfahrscheinwerfer waren an der Zulassungsstelle übrigens einer der Gründe für das ultrakleine Kennzeichen, denn ein 30er passt problemlos zwischen die Leuchten während ich ein 32er seitlich umbiegen müsste. Und ich will schließlich auf keinen Fall die Leuchten einschränken oder das Kennzeichen umbiegen, das wäre für die Verkehrssicherheit ganz schlimm!
Stefan