29.03.2016, 22:15
Ein nach EU5 zugelassenes Auto darf bei einer regulären Überprüfung auf dem Rollenprüfstand die Abgasgrenzwerte der EU5 Zulassung nicht nennenswert übersteigen. Sollte das durch einen Fehler der Fall sein, hat die OBD-Lampe zu brennen.
Wenn beides nicht der Fall ist, kann nur ein illegaler und somit verbotener Umbau als Ursache vorliegen, durch den die Zulassung des Autos zwangsweise erlischt. Bei EU5/6 Autos erfolgt daher in der Regel die AU auch nur noch durch Auslesen des Fehlerspeichers. Die frühere Abgasmessung im Rahmen der AU war ja auch nur eine äußerst grobe Überprüfung bei warmen Motor, ob Kat und Lambdasonde überhaupt noch leben. Bei EU 5/6 geht es aber primär um das schnelle Anspringen des Kats nach dem Start. Und das dieses mit Fächerkrümmern nicht möglich ist, hat sich mittlerweile auch bis zum TÜV und der Polizei herumgesprochen. Sprich, bei allen Autos mit EZ ab MJ 2013 sind Fächerkrümmer im Straßenverkehr illegal! Ich kenne bisher auch kein Fahrzeug, das mit Fächerkrümmern eine Zulassung nach EU5/5 bekommen hat.
Gruß
Wutzer
Wenn beides nicht der Fall ist, kann nur ein illegaler und somit verbotener Umbau als Ursache vorliegen, durch den die Zulassung des Autos zwangsweise erlischt. Bei EU5/6 Autos erfolgt daher in der Regel die AU auch nur noch durch Auslesen des Fehlerspeichers. Die frühere Abgasmessung im Rahmen der AU war ja auch nur eine äußerst grobe Überprüfung bei warmen Motor, ob Kat und Lambdasonde überhaupt noch leben. Bei EU 5/6 geht es aber primär um das schnelle Anspringen des Kats nach dem Start. Und das dieses mit Fächerkrümmern nicht möglich ist, hat sich mittlerweile auch bis zum TÜV und der Polizei herumgesprochen. Sprich, bei allen Autos mit EZ ab MJ 2013 sind Fächerkrümmer im Straßenverkehr illegal! Ich kenne bisher auch kein Fahrzeug, das mit Fächerkrümmern eine Zulassung nach EU5/5 bekommen hat.
Gruß
Wutzer
Optimismus basiert meist auf einem Mangel an Informationen !