10.11.2015, 12:13
Zitat:Original von Seapilot
Gab es da nicht auch mal eine Regelung ab wann ein Lagerfahrzeug kein "Neuwagen" mehr ist?
Knut
Hallo Knut,
ein Mangel im Sinne des § 434, Abs. 1. Satz 1 BGB liegt vor, wenn zwischen Produktion und Verkauf eines Kraftfahrzeuges mehr als 12 Monate liegen. (BGH Urteil VIII ZR 227/02 vom 15.10.2003)
Der Begriff "Neufahrzeug" ist in Deutschland klar geregelt. In Stichworten bedeutet das: Nicht mehr als 12 Monate liegen zwischen Produktion und Verkauf, es gibt keine durch die Standzeit verursachten Mängel, es fand keine Zulassung oder Teilnahme am Straßenverkehr statt und das Modell wird zum Zeitpunkt des Verkaufes noch unverändert als Neuwagen hergestellt.
Ich finde deinen Hinweis gut und halte so eine "Lagerung" hochwertiger Fahrzeuge für äußerst zweifelhaft.
Viele nette, vette und maritime Grüße
Peter