03.12.2014, 14:32
Hallo Edgar,
mal angenommen, die Werkstatt hat beim Garantietausch des Steuergerätes den ursächlichen Fehler, also z.B. defekte Stecker oder Sicherungskasten, übersehen. Nehmen wir mal weiter an, das 2. Steuergerät wird wieder durch diese Fehler zerstört. Greift dann noch Garantie oder Gewährleistung?
Gruß
mal angenommen, die Werkstatt hat beim Garantietausch des Steuergerätes den ursächlichen Fehler, also z.B. defekte Stecker oder Sicherungskasten, übersehen. Nehmen wir mal weiter an, das 2. Steuergerät wird wieder durch diese Fehler zerstört. Greift dann noch Garantie oder Gewährleistung?
Gruß
Ralf