04.10.2013, 00:17
Im aktuellen Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen des TÜV Süd steht:
Ist nichts anderes, wie für alle anderen Modifikationen auch.
Es müsste also theoretisch eine Gasanlage sein, die es damals schon gegeben hat.
Gruß
JR
Zitat:Nachrüstung einer Gasanlage nur zulässig, wenn innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre erfolgt oder zeitgenössisch nachgerüstet.
Ist nichts anderes, wie für alle anderen Modifikationen auch.
Es müsste also theoretisch eine Gasanlage sein, die es damals schon gegeben hat.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!