30.12.2012, 20:56
Zitat:Original von JR
Zitat:denn offiziell tut es natürlich keiner.
Sorry, aber das ist Unsinn!
Für die Lackierung von Oldtimern sind lösungsmittelhaltige Lacke nach wie vor erlaubt.
Da muss überhaupt nichts "hintenrum" gemacht werden, das ist in jeder Hinsicht legal.
Gruß
JR
Naamd !
Ich bin mit meinen Informationen auf dem Stand von 2007, da hatte ich meine Buell lackieren lassen (für Nicht-Oldtimer- Motorräder gab es definitiv keine legalen Ausnahmen, da geht nur viel falsches Hören/Sagen rum).
Ich kann mich an das Thema erinnern, weil in diesem Jahr neue Regularien in Kraft traten, und der Lackierer einige böse Lieder abgesungen hat, als er sich in die neuen "Wasserlacke" eingearbeitet hat.
Ich habe ihn damals gefragt, wie es denn jetzt wäre, wenn wir die Vette neu lackieren. Da er die Schriften aktuell gerade da hatte, haben wir nachgeschaut, und da kamen auch Ausnahmegenehmigungen vor.
Es war allerdings so, daß meine Vette da nicht eingeschlossen war, weil man eine behördlich ausgestellte Bescheinigung brauchte, daß das Fahrzeug (galt auch für alte Gebäude) von historisch und kulturell besonders wertvollem Status sein muß.
Wenn man diesen Nachweis dem Lackierer bringt, kann dieser dann eine Ausnahmegenehmigung vom Umweltministerium für die entsprechende Menge Lack bekommen.
So läuft der offizielle bzw. legale Weg.
Es gab noch irgendwelche Ausnahmen für Baumaschinen und Möbel und für industrielle Groß-Lackiererein, die soundsoviel Tonnen pro Jahr verarbeiten, aber die dürften für unsere Belange nicht in Frage kommen.
In Österreich wars wieder anders trotz EU-Erlaß, und wahrscheinlich in der Schweiz auch wieder.
Von (neuen) Motorrädern stand da nix, an LKW`s kann ich mich zumindest nicht erinnern.
Haben wir ein historisch und kulturell besonders wertvolles Fahrzeug ?
Ich weiß noch von einem Streit mit der Zulassungsstelle, in dem ging es um das nachträgliche Anbringen einer zusätzlichen Kennzeichenbeleuchtung, die ich für das Riesen-Kuchenblech-Kennzeichen draufschrauben hätte sollen, weil das nicht in den vorhandenen Schacht gepaßt hat.
In den Regularien stand, daß man das nicht machen muß, wenn das Fahrzeug historisch und kulturell besonders wertvoll ist.
Dabei wurde ich dann freundlich darüber aufgeklärt, daß dies auf eine Allerwelts-Corvette mit ihren hohen Produktionszahlen keinesfalls zutrifft - es ist ein "stinknormaler" Oldtimer.
Dementsprechend wäre dann auch die Ausnahmegenehmigung bezüglich der alten Lacke auf eine Corvette - wenn es denn kein extrem seltenes, wertvolles Modell ist - nicht anzuwenden.
Daß das also generell für Oldtimer oder gar generell für Motorräder (Lkw`s?) erlaubt ist, halte ich für Hören-Sagen - ich glaube, daß das wahrscheinlich manche Lackierer auch einfach so sagen und es halt unkompliziert machen wollen, oder teilweise nicht so genau wissen.
Ob das einer Prüfung (wer sollte den Lackierer auch prüfen ohne Anlaß ?) standhielte, wenn euer Lackierer das macht, steht wahrscheinlich auf einem anderen Blatt.
Er schreibt halt die Lacke als "Ausnahme für Oldtimer" auf, aber die tatsächliche Erlaubnis dafür ist nicht da.
Wenn er einen alten Horch lackiert kriegt er sie wahrscheinlich. Oder das Auto wird entsprechend eingestuft, obwohl es den Status nicht hat - auf einer lockeren Behörde, also zum Beispiel nicht in München.
Das ist wie gesagt der Info-Stand von meinem Lackierer - kein Hobbyspritzer, sondern Vollprofi und immerhin Airbrush-Vize-Europameister - und aus dem Jahre 2007. Aber ob sich das die letzten Jahre gelockert hat ?
Wenn sich was geändert hat, dann lasse ich mich natürlich gerne aufklären und mir anheften, das es Unsinn ist.
Ansonsten back to sender !
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"....WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
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