03.10.2012, 15:08
Mal eine Frage zum Lärm auf Rundstrecken. Es gibt doch Fahrzeuge älteren Datums, die völlig StVzO-Konform sehr laut sind, da bei Erstzulassung dieser Fahrzeuge halt andere Grenzwerte galten, bzw keine existierten. Dürfen also diese Fahrzeuge, die sich völlig legal auf öffentlichen Straßen bewegen dürfen, nicht auf Strecken wie HHR, Nordschleife etc fahren?
Würde ja bedeuten, wenn die Grenzwerte immer weiter nach unten gehen, dürften in 10 Jahren all unsere heutigen legalen Fahrzeuge keine Rundstrecke mehr befahren. Dann wären wohl die E-Fahrzeuge unter sich und würden summend die NS umrunden.
Knut
Würde ja bedeuten, wenn die Grenzwerte immer weiter nach unten gehen, dürften in 10 Jahren all unsere heutigen legalen Fahrzeuge keine Rundstrecke mehr befahren. Dann wären wohl die E-Fahrzeuge unter sich und würden summend die NS umrunden.
Knut