26.05.2012, 14:09
Zitat:Original von PeterC6
Hallo,
dieser Spaß hat mich vor Jahren, damals noch mit BMW Z4, 250 SFR gekostet.
Macht man nicht so oft !
Mit 250.-- bist Du gut weggekommen.
Sowas endet oft mit Führerscheinentzug.
Gesetzliche Grundlage
•SVG 34 Abs. 2
•SSV 73 Abs. 6 Best. a
Begriff
•eine weisse, ununterbrochen gezogene Linie
•dient i.d.R. der Trennung der beiden Fahrrichtungen
•kann auch als doppelte Sicherheitslinie gezogen werden (wenn Fahrbahn mind. drei Fahrspuren aufweist, oder besonderes Sicherheitsbedürfnis besteht)
Grundsatz
Sicherheitslinien dürfen weder überfahren noch überquert werden!
Ausnahmen
Das Überfahren der Sicherheitslinie ist nicht strafbar, wenn:
•sie vom Fahrzeugführer bei gehöriger Aufmerksamkeit nicht ohne Weiteres als solche erkannt werden kann
•zwingende Gründe vorliegen und sie mit der nötigen Vorsicht überfahren wird (z.B. Ausweichen wegen eines Unfalles)
Gruss aus der Schweiz
Beat
Beat