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Kolonnenfahrt - Verhaltensregeln - Druckversion

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Kolonnenfahrt - Verhaltensregeln - bismarck61 - 24.05.2012

Salve Gemeinde,

immer wieder kommen die Diskussionen auf um das richtige Verhalten bei Kolonnenfahrten.

OK. Beantragen bei der Gemeinde is klar.

Und wenn man nicht im Kanton/Bundesland bleibt, von beiden ?

Darf im Kreisverkehr der erste Wagen die folgende Zufahrt Blockieren ?


Ich finde soviele Regeln das mir echt schwindelig wird

Also mal die Frage an Euch wie Ihr das so unternander händelt, regelt

Danke vielmals für Infos und Oder Links zu den wichtigsten Regeln,

und nicht 67 Punkte die man beachten sollte beim ersten mal


LG bismarck61

Sascha


- man-in-white - 24.05.2012

Eine richtige Kolonne muss glaube ich sogar von der Polizei genehmigt werden. Lieber in kleinen Gruppen fahren, da hat man sich zufällig getroffen dumdidum
Ob damit Sonderrechte verbunden sind glaube ich weniger, also blockieren einer Einfahrt etc. geht wohl nur über die Kollegen in grün / blau.
Die Verkehrsregeln bzgl. Abstaänden und Geschwindigkeiten müssen natürlich eingehalten werden.
Frank


- RainerR - 24.05.2012

Warum muss es dafür eigentlich besondere Regeln geben? Auf belebten Strassen mit Kreisverkehr oder
sonstigen Merkmalen gibt es in Städten Kolonnen welche überhaupt nicht mehr abreissen wollen. Aller-
dings kennt da kein Fahrer den anderen. Macht's das aus?

Gruss RainerR


- JR - 24.05.2012

Hier geht es um die Schweiz - nicht um lasche bundesdeutsche Regelungen!

Befürchte, da wird sofort ein standrechtliches Erschießungskommando zusammen gestellt, wenn sich eine "Kolonne" Rechte heraus nimmt, die ihr nicht zustehen.

Ersatzweise dürften von jedem Fahrer 100.000 CHF Strafe zu zahlen sein. Großes Grinsen

Ich denke nur an die Ausfahrt zum Treffen in Buchs letztes Jahr, wo die Schweizer lieber stundenlang hinter einem Auffahrunfall im Stau standen als einfach über eine durchgezogene Linie auf der anderen Fahrspur um die beiden havarierten Fahrzeuge herum zu fahren.

Gruß

JR


- bismarck61 - 24.05.2012

Zitat:als einfach über eine durchgezogene Linie auf der anderen Fahrspur

Nunja, es ist gesetzlich verboten eine durchgezogene Linie zu überfahren.

Und viele Schweizer wollen keine Busse

Und mit Kolonne meinte ich evtl 10 oder 15 Fhrz

Gruss


- RainerR - 24.05.2012

O.K., in der Schweiz ist man allerdings verlohren, sofern man sich nur erdreistet auch nur den Motor
zu starten. Da gehts uns in der BRD bei weitem besser,

Gruss RainerR


- Goofy - 24.05.2012

Ich gehe mal davon aus, dass du sich eine private Fahrzeugkolonne - ohne Polizeibegleitung - auch in der Schweiz einfach an die Verkehrsregeln halten muss.
Ich glaube nicht, dass du aktiv in die Verkehrsregelung eingreifen darfst.

:glaskugel: Gruß Thomas


- JR - 24.05.2012

Zitat:Nunja, es ist gesetzlich verboten eine durchgezogene Linie zu überfahren.

Klar, genau so haben die ja auch reagiert.

10km Stau hinter einem normalen Auffahrunfall und nebenan war eine Abbiegerspur, auf der alle hätten vorbeifahren können und es hätte überhaupt keinen Stau gegeben.

Für mich waren das einfach nur bekloppte Bünzlis!

Gruß

JR


- digitalray - 24.05.2012

ich hab mich einmal zum spass mit dem grenzzöllner angelegt, weil ich über die linie gefahren bin.


EINMAL


:)


- Wolf740d - 24.05.2012

Zitat:Original von JR
in Buchs letztes Jahr, wo die Schweizer lieber stundenlang hinter einem Auffahrunfall im Stau standen

Gruß

JR
Es soll ja auch C3 geben die am Mittelstreifen parken dumdidum