24.05.2012, 15:21
Situation in Deutschland, sicher nicht eins zu eins auf die Schweiz anwendbar...
Juristisch:
Verabredete Kolonnenfahrten müssen beantragt und genehmigt werden.
Eine (genehmigte) Kolonne wird wie ein einziges Fahrzeug behandelt. Das bedeutet, wenn der Führungswagen in einen Kreisverkehr einfährt, müssen alle vorfahrtsberechtigten Autos warten, bis der letzte Wagen im Kreis ist. Man stelle sich das vor wie einen Lastwagen mit "unendlichen" Anhängern. Das gleiche gilt, wenn das Führungsfahrzeug die Kreuzung bei grün quert. Alle anderen dürfen, auch bei rot, nachziehen.
Bei längeren Konvois ist das natürlich nicht so leicht zu bewerkstelligen, zumal die Fahrzeuge nicht als solche gekennzeichnet sind, anders bei Polizei- oder Armeekolonnen.
Bei größeren Zügen empfiehlt sich daher polizeiliche Unterstützung zw. Begleitung, die meist durch Motorräder gewährleistet wird.
Technische Handhabung:
Das langsamste Fahrzeug fährt an der Spitze. In diesem Fahrzeug sitzt ein absolut ortskundiger Fahrer bzw. Beifahrer, der die Strecke aus dem ff kennt.
Aus diesem Fahrzeug wird die Kolonne rückwärtig beobachtet, so dass sie sich nicht zu weit auseinanderzieht.
Muß die gesamte Kolonne überholen, so zieht zuerst das letzte Fahrzeug auf die linke Spur, "blockiert" gewissermaßen den nachfolgenden Verkehr, wenn alle Fahrer der Kolonne das Manöver per Rückspiegel begriffen haben, zieht der gesamte Bandwurm auf die linke Spur.
Das impliziert natürlich, der Fahrer des letzten Autos muß auch erfahren in dieser Formation sein.
Darauf achten, dass ALLE Fahrzeuge vor Fahrtbeginn genügend Benzin gebunkert haben.
Wenn in eine Parkbucht oder Autobahnrastplatz eingefahren werden muß, so zieht das erste Fahrzeug bis nach ganz vorne durch, um den nachfolgenden Autos genug Raum zum parken zu lassen. Nicht wir der Hirntote bei einem Corvettetreffen vor ein paar Jahren, der sein (Führungs-)fahrzeug direkt am Anfang des Parkplatzes abstellte, so dass 50 Fahrzeuge gezwungenermaßen auf der Autobahn anhalten mußten, weil die Einfahrt logischerweise versperrt war. Glücklicherweise gab es keine Meldung auf der ersten Seite der Bildzeitung, in der über eine Massenkarambolage berichtet wurde.
Viel Erfolg.
Juristisch:
Verabredete Kolonnenfahrten müssen beantragt und genehmigt werden.
Eine (genehmigte) Kolonne wird wie ein einziges Fahrzeug behandelt. Das bedeutet, wenn der Führungswagen in einen Kreisverkehr einfährt, müssen alle vorfahrtsberechtigten Autos warten, bis der letzte Wagen im Kreis ist. Man stelle sich das vor wie einen Lastwagen mit "unendlichen" Anhängern. Das gleiche gilt, wenn das Führungsfahrzeug die Kreuzung bei grün quert. Alle anderen dürfen, auch bei rot, nachziehen.
Bei längeren Konvois ist das natürlich nicht so leicht zu bewerkstelligen, zumal die Fahrzeuge nicht als solche gekennzeichnet sind, anders bei Polizei- oder Armeekolonnen.
Bei größeren Zügen empfiehlt sich daher polizeiliche Unterstützung zw. Begleitung, die meist durch Motorräder gewährleistet wird.
Technische Handhabung:
Das langsamste Fahrzeug fährt an der Spitze. In diesem Fahrzeug sitzt ein absolut ortskundiger Fahrer bzw. Beifahrer, der die Strecke aus dem ff kennt.
Aus diesem Fahrzeug wird die Kolonne rückwärtig beobachtet, so dass sie sich nicht zu weit auseinanderzieht.
Muß die gesamte Kolonne überholen, so zieht zuerst das letzte Fahrzeug auf die linke Spur, "blockiert" gewissermaßen den nachfolgenden Verkehr, wenn alle Fahrer der Kolonne das Manöver per Rückspiegel begriffen haben, zieht der gesamte Bandwurm auf die linke Spur.
Das impliziert natürlich, der Fahrer des letzten Autos muß auch erfahren in dieser Formation sein.
Darauf achten, dass ALLE Fahrzeuge vor Fahrtbeginn genügend Benzin gebunkert haben.
Wenn in eine Parkbucht oder Autobahnrastplatz eingefahren werden muß, so zieht das erste Fahrzeug bis nach ganz vorne durch, um den nachfolgenden Autos genug Raum zum parken zu lassen. Nicht wir der Hirntote bei einem Corvettetreffen vor ein paar Jahren, der sein (Führungs-)fahrzeug direkt am Anfang des Parkplatzes abstellte, so dass 50 Fahrzeuge gezwungenermaßen auf der Autobahn anhalten mußten, weil die Einfahrt logischerweise versperrt war. Glücklicherweise gab es keine Meldung auf der ersten Seite der Bildzeitung, in der über eine Massenkarambolage berichtet wurde.
Viel Erfolg.