06.12.2015, 17:21
Zitat:Original von 19Corvette92Zulässig ist eine maximale Verbreiterung der gesamten Spurbreite von 2%
Kann dir bis 65 mm pro Rad von SCC mit Festigkeitsgutachten liefern, da brauchst du aber recht breite Radkästen.
Danach geht es nur über eine Einzelabnahme in der die geänderte ET bestätigt und belegt werden muss durch Gutachten.
Hier mal ein Beispiel wie es berechnet wird.
Das Fahrzeug hat laut Typenschein (oder gemessen) eine Spurweite von 1460mm (Entfernung zwischen der Laufflächenmitte des linken und rechten Reifens, entspricht ca. Golf HA)
Die originalen Felgen zeigen eine Einpresstiefe von 35mm (ET35), die Umrüstfelgen haben ET20 (geringere ET bzgl. originaler Felge bedeutet, dass sich die Laufflächenmitten nach außen verschieben - die Spurweite sich also vergrößert "+")
Zusätzlich werden Spurverbreiterungen / Distanzscheiben mit einer Dicke von je 10mm montiert, wodurch sich die Spurweite nochmals ändert.
Nun errechnet sich die absolute Spurweitenänderung wie folgt:
ET35 "minus" ET20 ergibt eine Änderung von +15mm, zusätzlich noch +10mm durch die Spurscheibe ergibt eine Änderung von +25mm pro Seite (also +50mm absolute Spurweitenänderung)
Die relative Spurweitenänderung in % ergibt sich nun aus der Berechnung (50/1460)*100=3,4 % (> 2% Grenze !!!)
Diese Berechnung ist jeweils für die Vorder- und Hinterachse durchzuführen. Alle nötigen Maßangaben können Sie dem Typenschein entnehmen.
Quelle:https://www.legales-tuning.at/radreifen.htm
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