H-Kennzeichen und historisch korrekte Farbe - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: H-Kennzeichen und historisch korrekte Farbe (/showthread.php?tid=60699) Seiten:
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- Frank the Judge - 19.01.2012 "Frost beige" 78/79 ist eine davon. Habe es noch mal nachgelesen. Farbe ist im Gegensatz zu früher völlig egal. - JR - 19.01.2012 Das muss man meiner Meinung nach áber einschränken. Eine C2 im Flip-Flop-Lack gilt nicht, weil es den zehn Jahre nach EZ noch nicht gegeben hat. Gruß JR - Frank the Judge - 19.01.2012 Jürgen, das steht da aber nirgends. Also lackiere ich wie ich will. Da es auch keine Nitrolacke mehr gibt, darf ich auch einen wasserlöslichen nehmen, auch wenn er 10 Jahre nach der Herstellung noch gar nicht erhältlich war und zudem vollkommen anders aussieht. Lack · Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener Citroën 11CV kann akzeptiert werden. · Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel. Dies gilt auch für Metallic-Lacke und Zweifarbenlackierungen. Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch nur dann anerkannt werden, wenn original solche angeboten wurden. · Gemusterte Lacke und Motive (Paintbrush) werden nicht anerkannt, ausgenommen sind z.B. Reklamemotive auf Lieferwagen „aus der Zeit“ oder ihnen nachempfundene Aufschriften etc. (z.B. Historische Coca-Cola-Werbung). · Der Lack muß sich in einem ordentlichen Zustand präsentieren. Originale Patina und kleinere Kratzer oder Minidellen sind in kleinerer Zahl akzeptabel. Die Zustandsnote „DREI“ ist für eine positive Begutachtung ausreichend. Grundsätzlich gilt: je älter das Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich. - STRUPPI - 19.01.2012 Ufff...habe so meine probleme mit dem Wort "kann"... Zitat:Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener Citroën 11CV kann akzeptiert werden.Bedeutet: Muss aber nicht, kann also auch verweigert werden... Zitat:Gemusterte Lacke und Motive (Paintbrush) werden nicht anerkannt, ausgenommen sind z.B. Reklamemotive auf Lieferwagen „aus der Zeit“ oder ihnen nachempfundene Aufschriften etc. (z.B. Historische Coca-Cola-Werbung).Ist auch irgendwie gediegen, da es schon vor über 30 Jahren "bunte Fahrzeuge" gab, die "Paintbrush-artige" Verzierungen aufwiesen [über grosse Flächen, wie Fotos, oder Bilder]. Die wurden direkt nach der Werksauslieferung umgebaut und im laufe der Jahre mehrfach umlackiert/"Verschönert".. Je nach "Mode" und Spielfilm bedarf. Kann man das nicht Nachweisen, hat man wohl die Pappnase auf, oder wie darf ich das verstehen? Paintbrush ersetzte ja nur die mühselige Pinsel-Arbeit. Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI |