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Hallo C3 Gemeinde,
wie sicherlich bekannt, hat sich in 2012 die Voraussetzung zur Erteilung des H-Kennzeichens geändert.
Das betrifft u.a. auch die Farbwahl des anstehenden Oldtimers. Bei sehr enger Auslegung heißt es, nur die ab Werk bei diesem Modell lieferbare Farbkombination historisch korrekt ist und nur dies führt dann zur Erteilung des H-Kennzeichens. Deshalb bin ich häufig verwundert, wenn bei einer C3 die zur H-Kennzeichenabnahme steht, oft sehr eigenwillig Farbkombinationen bei der Restaurierung gewählt werden, die sicherlich nicht immer historisch korrekt sind.
In diesem Zusammenhang zwei Fragen hierzu an die Fachleute im Forum:
Das eine lila Sternlack generell ab Werk nicht lieferbar war ist noch klar, aber was ist mit "normalen" Farben wie schwarz, dunkelblau, gelb etc. die nur in bestimmten Modelljahren der C3 ab Werk nicht zu bestellen waren, bei einer C3 aber grundsätzlich durchaus möglich waren. Sind dann diese Fahrzeuge - bei strenger Auslegung des H-Kennzeichen-Prüfers - auch nicht historisch korrekt, da gerade in diesem Modelljahr kein z.B. gelb lieferbar war?
Was ist mit bereits erteilten H-Kennzeichen mit einer C3 z.B. mit weißem Permuttlack, den es def. nicht ab Werk gab? Aberkennung H-Kennzeichen möglich?
Gruß
Andreas
AN
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Zitat:Original von C3cabrio
Was ist mit bereits erteilten H-Kennzeichen mit einer C3 z.B. mit weißem Permuttlack, den es def. nicht ab Werk gab? Aberkennung H-Kennzeichen möglich?
Gruß
Andreas
Warum? Wenn nachweislich der Umbau und die Lackierung von damals ist.
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Gruß Wolfgang
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Hy,
Farbe ist eben icht mehr - mit Inkrafttreten der neuen Verordnung für H-Kennzeichen - egal.
Gruß
Andreas
AN
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https://www.tuev-sued.de/uploads/images/...v_Sued.pdf sagt was anderes, ist direkt von der Seite verlinkt und sollte aktuell sein. Kapitel 1 erster Satz. Liegen Dir andere Dokumente vor?
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Hy Sven,
richtig ist, das Dein TÜV-Hinweis bezüglich der Farbwahl einen größeren Spielraum für den Prüfer zuläßt.
Ich beziehe mich in meiner Forumfrage auf ein Interview in der aktuellen Motor-Klassik
"Technik in Motor Klassik 02/2012:
Oldtimer-Zulassung nach neuer Richtlinie: Wer bekommt das H-Kennzeichen? Motor Klassik checkt die neue Richtlinie. Dazu ein Interview mit Oldtimer-Experte Matthias Gerst vom TÜV SÜD"
Hier spricht der Oldtimer-Experte vom TÜV Süd im Interview davon, daß nur Farben, die ab Werk lieferbar waren als orginal anerkannt werden. Das widerspricht sicherlich dem von Dir beigefügten Hinweis. Frage ist allerdings was kann und darf der Prüfer eigenständig entscheiden. Und hier liegt m.E. das Problem der neuen H-Kennzeichenrichtlinie.
Gruß
Andreas
AN
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Corvetten konnten über einen langen Zeitraum auch nur "grundiert" bestellt (also zur Lackierung durch den Händler) werden. Für die C2 gilt das in jedem Fall. wie lange das bei der C3 ging, weiß ich nicht.
Ich halte die Diskussion für müßig, weil Corvetten schon lange in schrillbunt lackiert wurden und damit nahezu immer ein zeitgenössischer Bezug herstellbar ist.
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Andreas der Absatz mit der Farbe ist im Wortlaut identisch mit dem von früher (also der Vorschrift bis vor ein paar Wochen), meiner Meinung nach hat sich nix daran geändert. Als das H-Kennzeichen aufkam gab es sehr enge Vorschriften, auch damals gab es in der Oldtimer Markt Berichte von Autos beispielsweise einem Mercedes der schwarz als Lederfarbe hatte was es nicht original gab (nur Brauntöne original) und kein H-Kennzeichen. Diese Vorschriften wurden dann geändert, würde mich wundern wenn das wieder rückgängig gemacht worden wäre.
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Baujahr,Farbe: Wie peinlich!
Sven hat Recht. Mit der Novellierung der H-Richtlinien ist die Farbe egal.
Zitat: C3 z.B. mit weißem Permuttlack, den es def. nicht ab Werk gab?
Gab es.
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Hab ich auch.
@Frank
weißt Du, wie der original hieß?
Jürgen
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