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19.06.2014, 18:15
Hallo Zusammen,
zwecks der anstehenden "Einbürgerung" meiner 59er C1 beim Profi möchte ich gerne die Abmessungen der Rückstrahler (Reflektoren, Katzenaugen oder auch unter anderen Namen bekannt ) am Heck in Erfahrung bringen. Da meine C1 noch über den Atlantik tuckert, kann ich leider nicht selber nachmessen. Auf jeden Fall ist kein TÜV ohne E-Kennzeichnung der Reflektoren mehr beim Profi meines Vertrauens möglich und ich suche nach einer dauerhaften und handfesten Lösung.
Hat daher jemand die Abmessungen des eigentlichen Reflektors parat? Natürlich den "vollen" Durchmesser inkl. dem angefasten Rand. Und hat vielleicht jemand auch die Dicke des Reflektors mal nachgemessen? Dann könnte ich mal schauen, was der Markt bzw. diverse Händler so m Angebot haben. Ansonsten ist der Plan, dass ich größere kaufe und sie passend drehe oder schleife.
Ansonsten: Wie habt ihr das Problem mit der E-Kennzeichnung gelöst? Gibt es eine kaufbare Lösung oder müssen wir uns was zurecht basteln? Bitte keine Vorschläge wie "für den TÜV welche ranmachen und wieder danach entfernen" - ich suche wie gesagt eine dauerhafte & dauerhaft legale Lösung.
Dankeschön!
Viele Grüße,
Tobi
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Dauerhaft und legal dürfte ein Klebereflektor aus dem Motorradzubehör sein.
Halblegal vielleicht noch, einen der obigen passend schneiden, so dass die E-Kennzeichnung noch da ist.
Den pragmatischen Vorschlag willst du ja nicht hören
Gruß
Ulrich
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Hi Tobi,
Zitat:Original von tobi1310
Ansonsten ist der Plan, dass ich größere kaufe und sie passend drehe oder schleife.
(...)
ich suche wie gesagt eine dauerhafte & dauerhaft legale Lösung.
Irgendwie beißt sich das: Nach allem, was ich weiß, führt jegliche Veränderung an typgeprüften Teilen, und dazu zählt ganz sicher auch das Verkleinern von Rückstrahlern durch Drehen oder Schleifen, dazu, dass die Typprüfung erlischt. Dann könntest du genauso die dran lassen, die aktuell dran sind -- die haben ja auch keine Typprüfung (E-Nummer).
Just my 2 cents....
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Hallo Zusammen,
da habt ihr wahrscheinlich recht, so weit habe ich nicht gedacht was das Anpassen eines größeren Reflektors betrifft. Wäre wahrscheinlich aber immer noch legaler wie alle 2 Jahre für einen Tag Reflektoren anzubringen .
Was könnte denn passen um den Originallook beibehalten zu können? Was haben die Dinger denn nun für einen Durchmesser? Vielleicht 1 Zoll? Dann könnte ich 25mm Reflektoren verwenden...
Bin gespannt!
Viele Grüße,
Tobi
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Ich fahre die originalen Reflektoren, die ja bekanntlich in Deutschland nicht reflektieren (das wissen die aber nicht), weil sie keine E Kennzeichnung haben.
Ich komme immer mit dem Auto so durch den TÜV.
Keiner erwähnt die Dinger und keiner redet darüber und gut ist.
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Zitat:Original von C-556
Ich fahre die originalen Reflektoren, die ja bekanntlich in Deutschland nicht reflektieren (das wissen die aber nicht), weil sie keine E Kennzeichnung haben.
Ich komme immer mit dem Auto so durch den TÜV.
Keiner erwähnt die Dinger und keiner redet darüber und gut ist.
Dann ist das schön für dich - quasi Idealfall . Bei meinem Profi geht das leider nicht mehr - bei den letzten Amis hat der TÜV ihn darauf hingewiesen, dass dann nun mal langsam Schluss mit beiden Augen zudrücken ist, was die originalen Rückreflektoren betrifft. Außerdem gibts Punkte in Flensburg + Spendenbeitrag an die Rennleitung wenn man ohne legale Reflektoren erwischt wird. Der Fall ist gering, logisch... aber dennoch sollte es vorschriftsmäßig sein, egal ob schwachsinnige Regelung oder nicht. Muss nur mal rumsen und dir fährt einer bei Dämmerung oder im Dunkel rein... dann wird dir daraus ein Strick gedreht, auch wenn du alles richtig gemacht hast und der Hintermann es verplant hat und meinetwegen den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Da juckts dann keinen mehr ob der Reflektor genau so gut wie einer mit E-Kennzeichnung ist oder nicht. Schade, aber wahr...
Gruß,
Tobi
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- C4 (1984-1996)
- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
Ich zitiere mal aus dem TÜV-Giutachten meiner 81er C3, die vor zwei Monaten ihre Vollabnahme hatte, die auch bei der bekannt strengen hessischen Bündelungsbehörde anstandslos durchgegangen ist und von der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen wurde:
"Blinker vorn, hintere Beleuchtungseinrichtung, Sicherheitsgurte, Verglasung ohne gültiges Prüfzeichen, in etwa Wirkung durch Sichtprüfung nachgewiesen."
Dafür war noch nicht mal eine Ausnahmegenehmigung notwendig.
Die brauchte und bekam ich dann für:
- Blinker und Warnblinker hinten rot
- Rückenlehne des Fahrersitzes nicht verstellbar
- kleines Kennzeichen hinten
Wenn das in Hessen durchgeht, dann ist das auch alles von den Vorschriften gedeckt.
Mit Deinem TÜV-Himbeertoni ärgerte ich mich an Deiner Stelle gar nicht rum sondern suchte mir einen anderen.
Gruß
JR
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Also ich hab die Dinger nachm TÜV sofort wieder entfernt, und seither bin ich nicht mehr bei den Spacken gewesen, sondern beim Wettbewerb. Die haben absolut nichts einzuwenden gehabt, dass die Kinderfahrradreflektoren fehlten.
Auch die Rennleitung ist mir schon des öfteren begegnet, und niemand hat mich bisher angehalten, geschweige denn verknackt. Ich denke, Du neigst da ein klein wenig zum Überreagieren Ich hab auch noch von keinem Fall gehört, wo einer einem hinten reingerauscht ist und unsere grünen Helfer sofort nach fehlenden Reflektoren suchten
Aber wenns Dir so wichtig ist, dann kleb Dir die Dinger hinten ran und gut ist. Kannst ja auch mit einem Winkel an die Stoßstange machen. Schönen VA-Rahmen dafür machen, dann siehts vielleicht nicht ganz so besch... aus.
Gruß von einem, der ebenfalls ausm Süden kommt
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Zitat:Original von JR
Ich zitiere mal aus dem TÜV-Giutachten meiner 81er C3, die vor zwei Monaten ihre Vollabnahme hatte, die auch bei der bekannt strengen hessischen Bündelungsbehörde anstandslos durchgegangen ist und von der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen wurde:
"Blinker vorn, hintere Beleuchtungseinrichtung, Sicherheitsgurte, Verglasung ohne gültiges Prüfzeichen, in etwa Wirkung durch Sichtprüfung nachgewiesen."
Dafür war noch nicht mal eine Ausnahmegenehmigung notwendig.
Dem steht das gegenüber, was der TÜV offiziell auf seiner Internetseite als "Importfahrzeug-Richtlinie" schreibt:
"Rückstrahler | umrüsten oder zusätzlicher RS mit E-Prüfzeichen nachrüsten | nur Farbe rot möglich "
Bei anderen Dingen wie Bremsleuchten ist eine Außnahme (Etwa-Wirkung) möglich. Ist also mal alles wieder extrem davon Abhängig, welcher Prüfer sich das Auto anschaut...
Nur das wir uns nicht falsch verstehen: Ich finde es auch schwachsinnig mit dem E-Prüfzeichen auf den Reflektoren und würde am liebsten alles am Auto so lassen wie es ist... Ich habe aber nunmal meinen Experten für die C1 gefunden und bei dem kommt der Prüfer ins Haus - und er kann sich nicht aussuchen, wer da kommt und was der dann von den Fahrzeugen fordert.
@Dragonheart: Ich kleb nichts zusätzlich hin und Winkel kommen sicher auch nicht ans Auto. Entweder richtig.... oder... richtig!
Falls dennoch jemand von den C1lern zufälligerweise die Abmessungen des Reflektors hat, wäre ich sehr dankbar.
Gruß,
Tobi
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Dann kleb halt einen hin mit einem schwachen Kleber, der exakt 5 min nach der TÜV-Abnahme seine Funktion verliert.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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