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Getönte Seitenscheiben vorn ab 2008 erlaubt?
#1
Smile 
Hallo an alle!!

Da in einigen EU-Ländern wie z.B.: Tschechien das Tönen der vorderen Seitenscheiben erlaubt ist und es ab 2008 einige Änderungen im Straßenverkehrsrecht durch EU kommt, wollte ich gerne wissen ob man ab 2008 auch in Deutschland in den Genuß von Abtönen der vorderen Seitenscheiben kommen darf (mittels Foliatec usw..)!???

Mir ist mittlerweile mehrmals zu Ohren gekommen das es wirklich geht ab 2008 jedoch weder die hier bei uns ansässige Polizei noch der TÜV konnte mir eine genaue Auskunft geben!

Jetzt hoffe ich das vielleicht hier jemand ist der mir eine Antwort geben kann!!

Bitte aber keinen Diskussions-Thread draus machen ob das Tönen Sinn macht oder nicht!!

Desweiteren an alle einen guten Rutsch und ein erfolgreiches und unfallfreies Jahr 2008!!! Hallo
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#2
Wäre eine feine Sache. Ich befürchte aber eher, das es in allen Ländern verboten wird. Wahlweise aus Verkehrsicherheits- oder Klimaschutzgründen.
Wenn es erlaubt wird, lasse ich meine natürlch umgehend eintargen Feixen
Frank
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#3
Genau deshalb frag ich. weil ich meine Tönung dann auch eintragen lassen würde! Idee
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#4
Mir ist nichts dergleichen bekannt. Die entsprechenen Verordnungen wären ja auch BundesVOs, erlassen vom Bundesverkehrsminister. Insofern hätte man das wohl schon mitbekommen.

Übrigens, selbst in den USA sind getönte Scheiben vorne in mehr und mehr Staaten mittlerweile verboten.
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#5
Vor 4Jahren habe ich mich in Orlando mit einem Vette Fahrer darüber unterhalten. Damals war in Florida nur eine bestimmte Tönung erlaubt (die Folienkleber haben einen entsprechenden Aufkleber in die Tür geglebt), die Polizei hatte Meßgeräte dabei um den Tönungsgrad zu ermitteln.
So ein Aufkleber ziert auch mein Autochen.
Frank
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#6
ich würde bei einem folienkleber anrufen vielleicht haben die ja mehr insider-wissen!

ein versuch ist es wert OK!

gruss chris
Gruss Chris


[Bild: gtc17.gif]
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#7
Das Tönen der Seitenscheiben ist erlaubt....Auzug Foliatec:

Bitte beachten Sie die landesspezifischen Zulassungsbedingungen.
Für die BRD gilt: Grundlage ist die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1)- zulässig, wenn eine Überprüfung (Einzelfall - für jedes Fahrzeug erforderlich)-der Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird. Zur Info: KFZ-serienmäßige Wärmeschutzverglasungen weisen bereits einen Lichtdurchlässigkeitswert (ohne Autoglasfolie) von mind. 70% auf. Weiterhin sind spezielle und kostenintensive Prüfungen (siehe Punkt 1.1) erforderlich.
Eine KFZ-Windschutzscheibe muß mindestens eine Lichtdurchlässigkeit von 75% haben.
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.Voltaire
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#8
Hallo zusammen,

an meinem Alltagsfahrzeug habe ich erst Anfang diesen Monats die hinteren Scheiben mit Folie abdunkeln lassen und bei dieser Gelegenheit meinen Folien-Spezie nach einer Folie für die vorderen Seitenscheiben gefragt. Er versieht die vorderen Scheiben grundsätzlich nicht mit Folie, weil es verboten ist. Ich bin mir sicher, er hätte mich darauf hingewiesen, falls ihm eine Gesetzesänderung für 2008 bekannt gewesen wäre.

viele Grüße

Anke
[Bild: osc_logo_klein.gif]
In memory of Fischi55 und MadTom 10.2008
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#9
Es wär zu schön um wahr zu sein Yeeah!
Mit freundlichen Grüßen
           Stephan      [img]/userfiles/dakota v8/wolf.gif[/img]



[img]/userfiles/dakota v8/Forumsbanner.jpg[/img]
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#10
@ Frida:
Ließ Dir dein Posting noch mal durch. Der erlaubte Tönungsgrad wird bereits von der serienmäßigen Wärmeschutzverglasung erreicht, da bleibt kein Spielraum mehr für Folie oder sonstiges.
Es gibt klare Splitterschutzfolien die auch von der Polizei verbaut werden, mehr geht aber nur bei Autos ohne Wärmeschutzverglasung.

Auch dieses Fluten geht für vorne nur bei Autos mit ungetönten Scheiben - auch wenn die Firma das anders darstellt.

Und wenn man die Scheiben tönen will, dann ja auch etwas dunkler als normal. Legal sehe ich daher auch in Zkunft keine Chance.

In den USA bei der Terrorangst kann man ja fast noch nachvollziehen, daß die das nicht mejr wollen, man sieht ja schließlich nicht mehr, wer die Knarre auf einen hält.


Ausnahmen gibt es wohl für einige Berufsgruppen wie z.B. Juweliere, die bekommen die dunklen Folien mit irgendeiner Ausnahme zugelassen.
Frank
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