08.03.2005, 15:25
Liebe Freunde,
hier ein Statement des Leiters der Zulassungsstelle für den Landkreis Gießen in Bezug auf die Anfrage auf ein kleines (32cm) Kennzeichen:
"Die dort erteilten Nummern können kein Maßstab für die Zuteilung in Gießen sein. So lange sich andere Zulassungsbehörden nicht nach der Anlage II /StVZO richten, müssen die Kunden wissen, dass in Gießen nicht die gleichen Fehler wie anderswo gemacht werden. Erst am Wochenende habe ich auf der Autobahn einen neuen Mercedes überholt mit VB - L (?) 1. Die Zuteilung des Kennzeichens orientiert sich prinzipiell zunächst einmal nach dem vorhandenen Platz hinten . Von der Rückseite des Corvette-Modells gibt's aber kein Foto ! Ob die dann erteilte Nummer vorne drauf geht, ist eine andere Frage. Wer ausländische Modelle im deutschen Straßenverkehr zulassen will, muss die Anbringungsvorschriften für Kennzeichen einhalten. Warum kann das Schild vorne nicht links und rechts breiter sein , wenigstens bis zu den Ausbuchtungen des Kühlergrills ? Warum muss das Schild genau die Größe haben wie die ovale Rundung vorne ? Der HessVGH Kassel hat entschieden, dass bauliche Veränderungen am Fahrzeug in Bezug auf die Nummernschildanbringung bis zu 10 % des Zeitwertes des Autos kosten können. Solche Fragen lassen sich trotz e-mail-Fotos nicht vom Schreibtisch entscheiden. Der Wagen ist vorzuführen. Dann ist bekannt, wie viel Platz hinten ist."
Der liebe Herr ist SEHR bestrebt eine vorbildliche Zulassungsstelle zu betreiben. Es gibt demnach nichts zu verhandeln. Spassig finde ich die Aussage, dass sich die Kennzeichengröße vorne nach dem Platz für ein Kennzeichen hinten richtet.
hier ein Statement des Leiters der Zulassungsstelle für den Landkreis Gießen in Bezug auf die Anfrage auf ein kleines (32cm) Kennzeichen:
"Die dort erteilten Nummern können kein Maßstab für die Zuteilung in Gießen sein. So lange sich andere Zulassungsbehörden nicht nach der Anlage II /StVZO richten, müssen die Kunden wissen, dass in Gießen nicht die gleichen Fehler wie anderswo gemacht werden. Erst am Wochenende habe ich auf der Autobahn einen neuen Mercedes überholt mit VB - L (?) 1. Die Zuteilung des Kennzeichens orientiert sich prinzipiell zunächst einmal nach dem vorhandenen Platz hinten . Von der Rückseite des Corvette-Modells gibt's aber kein Foto ! Ob die dann erteilte Nummer vorne drauf geht, ist eine andere Frage. Wer ausländische Modelle im deutschen Straßenverkehr zulassen will, muss die Anbringungsvorschriften für Kennzeichen einhalten. Warum kann das Schild vorne nicht links und rechts breiter sein , wenigstens bis zu den Ausbuchtungen des Kühlergrills ? Warum muss das Schild genau die Größe haben wie die ovale Rundung vorne ? Der HessVGH Kassel hat entschieden, dass bauliche Veränderungen am Fahrzeug in Bezug auf die Nummernschildanbringung bis zu 10 % des Zeitwertes des Autos kosten können. Solche Fragen lassen sich trotz e-mail-Fotos nicht vom Schreibtisch entscheiden. Der Wagen ist vorzuführen. Dann ist bekannt, wie viel Platz hinten ist."
Der liebe Herr ist SEHR bestrebt eine vorbildliche Zulassungsstelle zu betreiben. Es gibt demnach nichts zu verhandeln. Spassig finde ich die Aussage, dass sich die Kennzeichengröße vorne nach dem Platz für ein Kennzeichen hinten richtet.