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Versicherungsabrechnung auf Gutachtenbasis
#1
Tag zusammen,
gibt es hier einen Versicherungsspezialisten?

Mir ist jemand ins Auto gefahren, ich habe ein Gutachten erstellen lassen und die Versicherung des Gegners hat auch bezahlt. Allerdings haben sie den Mehrwertsteuerbetrag einbehalten.

Das Auto ist ein Privatwagen und ich unterliege in diesem Fall nicht der Umsatzsteuervoranmeldepflicht.

Da das nicht mein erster Unfall ist und ich immer auf Gutachtenbasis abrechne, wundert mich die Aussage der Versicherung ein wenig. Sie sagen, dass in meinem Fall die MwSt nicht bezahlt werden würde, da sie nicht angefallen wäre.

Ich weiß aber, dass es bei den anderen Unfällen mit Privatwagen immer anders war. Ich habe bisher immer die Steuer bezahlt bekommen. Der Versicherungsonkel meinte lapidar, dass das jetzt so gehandhabt werde,

Ist da was an mir vorbeigegangen oder will der mich auf den Arm nehmen?
Kennt sich jemand in der Thematik aus?

Danke für Antworten.

Viele Grüße
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#2
Frank

Habe auch mal mit Steuer und ohne Steuer bekommen, glaube das sind dann so die kleinen "Nicklichkeiten" der Versicherungsheinis .


War allerdings im Abstand von ca. 6 Jahren, weiß nicht ob sich die Gesetzgebung geänderrt hat.


Gruß
Einmal Hölle und zurück...............
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#3
Hi Frank,

den genauen Grund weiß ich leider momentan auch nicht.

Aber das ist für mich nichts neues,das habe ich schon oft,auch im Freundeskreis gehört
das man bei Auszahlung die Mwst. einbehält.

Mag sein das es ja oft so ist das die Schäden nicht oder zumindest nicht offiziel rep. werden und man dann ja auch keine Mwst. entrichten muss.
Kann aber auch gut sein das es andere Gründe gibt.

Gruß

Olly
[Bild: olly_sig.gif]
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#4
Hallo Frank,

der Nichtersatz der Mehrwertsteuer bei Schadensregulierung auf Gutachterbasis ist relativ neu. Die Versicherungswirtschaft hat da höchstrichterliche Urteile durchgesetzt. Die Auskunft derr gegnerischen Versicherung ist also korrekt. Die Versicherungen argumentierten in diversen Prozessen, dass bei reiner Abrechnung auf Gutachterbasis du als nicht Umsatzsteuerpflichtiger Privatmann ja auch nicht an eine Werkstatt die Umsatzsteuer zu entrichten hast und damit auch keinen Schaden in dieser Höhe hast. Die Richter haben sich der Argumentation angeschlossen.

Im Laufe der letzten Jahre haben die Versicherungen weitere Sachen zum Nachteil des Geschädigten heimlich still und leise per Gerichtsbeschlüssen durchgedrückt; viele wissen das gar nicht, weil es nicht medienwirksam an die große Glocke gehängt wurde. Erst wenn man mal Geschädigter ist, merkt man schnell, daß sich einiges im Vergleich zur Schadensregulierung von vor vielleicht 10,. 20 Jahren sehr zum Nachteil geändert hat.

So bekommst du zum Beispiel keinen Wertverlust mehr im Gutachten ermittelt und bezahlt, wenn das Auto ein gewisses Alter überschritten hat; nagle mich nicht fest, es sind 6 oder 8 Jahre um den Dreh rum. Die Versicherungen argumentierten, daß ein Fahrzeug in diesem Alter keinen unfallbedingten Wertverlust mehr hat.

Des weiteren haben die Versicherungen durchgedrückt, daß du ab einem gewissen Alter des Fahrzeugs während der Reparatur keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen bzw. nur noch Anspruch auf ein Fahrzeug einer niedrigeren Klasse als Ersatzwagen hast.
Gruß, Midnight-Cruiser Hallo-gruen
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#5
Hatte ich (vor Jahren Großes Grinsen) auch mal, Geschäftswagen - Abrechn. ohne MwSt .mit der gleichen Begründung.
Ist aber eigentlich Schwachsinn, denn dann könnte man gleich überall die Märchensteuer weglassen.
Ist in meinen Augen Schmu !

Und bei privat das zu versuchen ist schlicht B......g !
Hallo-gruen , .......  vette Grüße, Gerd

                 °°  °°  

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#6
Hallo Frank,
da würde ich mal einen Rechtsverdreher zu Rate ziehen.
Wie hier beschrieben scheint das nicht entgültig geregelt zu sein.

Gruß Thomas
"Oa Paradies is imma dann, wenn oana da is, dea wo aufpasst, dass koa Depp nei kimmd."
- Brandner Kaspar
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#7
Gut, danke, habe ich verstanden.
Also bekomme ich die MWSt nicht zurück, wenn ich
-nicht in einem Betrieb den Wagen reparieren lasse
-keinen Ersatzwagen nehme

Ist beides nicht der Fall, da ich bei Autos mit H-Zulassung keinen Ersatzwagen bekomme. Argument der Versicherung: Wenn ich ein historisches Automobil fahre, muß ich auch einen normalen Wagen besitzen. Deswegen fällt der Ersatzwagen weg.
Und reparieren tue ich den Schaden selbst. Kann sowieso keiner gründlicher und besser (besser im Sinne von Genauigkeit und Sorgfalt bei der Ausführung).

Danke für die Antworten.
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#8
Frank, das ist leider auch die Crux bei der Sache: wenn du den Wagen selbst reparierst, zahlst du ja zumindest für die gekauften Ersatzteile die Umsatzsteuer - und die haben sie dir ja vorher abgezogen. Also legst du zumindest mal bei den Ersatzteilen drauf.
Gruß, Midnight-Cruiser Hallo-gruen
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#9
Sodele, die Info hab ich oben vergessen:

Mit den Ersatzteilen ists doch nicht so schlimm: wenn man das Auto selbst repariert hat, fährt man zu TÜV oder Dekra oder am besten zu dem Gutachter, der das ursprüngliche Schadensgutachten erstellt hat. Von dem läßt man sich die erfolgte Reparatur bestätigen. Das schickt man dann mit den Rechnungen der gekauften Ersatzteile an die Versicherung und bekommt die darauf entfallende Umsatzsteuer erstattet.
Gruß, Midnight-Cruiser Hallo-gruen
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#10
Sorry für die Neugierde Frank, aber es war ja wohl
hoffentlich nicht Deine Split?? haarsträubend

Viele Grüße

Patric
[Bild: osc_logo_klein.gif] [Bild: GTC_patric_21.jpg]
Senior Head of Strategy Services
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